Antrag:Bundesparteitag 2018.1/Antragsportal/SÄA004

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA004
Einreichungsdatum
Antragsteller

Sebulino

Mitantragsteller
  • Bernd Fischer
  • Pawel Borodan
  • Carsten Sawosch
  • Thomas Knoblich
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §4
Zusammenfassung des Antrags Für Vorstandspositionen ist eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei und damit die Anerkennung der in der Satzung festgehaltenen Werten nötig
Schlagworte Mitgliedschaft, Vorstand, Wahlrecht
Datum der letzten Änderung 11.06.2018
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Für Vorstandspositionen ist eine Mitgliedschaft in der Piratenpartei notwendig (Klarstellung)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

§ 4 Abs. 1 Satz 3

Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht).

wird wie folgt geändert

In Vorstandspositionen der Piratenpartei Deutschland dürfen nur Mitglieder der Piratenpartei Deutschland gewählt werden; in Vorstandspositionen der nachgeordneten Gliederungen dürfen nur Mitglieder der Piratenpartei der entsprechenden Gliederung gewählt werden. (Passives Wahlrecht).

modulare Ergänzung: Für den Bundesvorstand ist die Mitgliedschaft in einer weiteren Partei ausgeschlossen.

Antragsbegründung

In der Vergangenheit kam es häufiger zu Missverständnissen, ob Kandidaten für Ämter Parteimitglied sein müssen. Formulierungen wie in der Satzung §4(1) "Ein Pirat kann nur in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, dessen Mitglied er ist (Passives Wahlrecht)." erscheinen nicht verständlich genug, da umstritten ist, ob auch die Bundespartei als Gebietsverband gilt. Gleichzeitig erscheint es nur logisch und angemessen, dass die offiziellen Vertreter der Partei nach außen auch Parteimitglieder sind. Insbesondere, weil nur die Mitgliedschaft eine für die Dauer der Mitgliedschaft verbindliche Zusage zu den in der Satzung festgehaltenen Werten ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge