Antrag:Bundesparteitag 2017.2/Antragsportal/SÄA008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA008
Einreichungsdatum
Antragsteller

Andreas Roth

Mitantragsteller
  • Thomas Gaul
  • Robert Lutz
  • Lothar Kraus
  • Jürgen Grothof
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §15
Zusammenfassung des Antrags Anpassung des innerparteilichen Finanzausgleiches
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 27.10.2017
Status des Antrags

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Abstimmungsergebnis

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Antragstitel

Änderung § 15 staatliche Teilfinanzierung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, § 15 staatliche Teilfinanzierung wie folgt zu ändern.

(3) entfällt

(4) Der Bundesverband und die Landesverbände beteiligen sich am innerparteilichen Finanzausgleich mit dem vollständigen Festsetzungsbetrag nach § 19a (6) PartG für das Anspruchsjahr.

(5) entfällt

(6) Der Bundesverband erhält aus dem innerparteilichen Finanzausgleich 35%, gedeckelt auf seine Eigeneinnahmen.

(7) Die nach dem Abzug aus Absatz 6 verbliebenen Mittel des innerparteilichen Finanzausgleichs werden wie folgt an die Landesverbände verteilt:

(a) Zunächst wird der Betrag zu 50% in gleichen Teilen allen 16 Landesverbänden als Sockelbetrag zugerechnet. Weitere 25% werden an alle Landesverbände anteilig nach der Fläche der Bundesländer und die restlichen 25% anteilig nach der Einwohnerzahl der Bundesländer zugerechnet. Bei dieser Zuteilung ist der Betrag jedes einzelnen Landesverbands durch dessen Eigeneinnahmen nach § 24 (4) Nr. 1 bis 7 PartG des entsprechenden Rechenschaftsjahres nach oben begrenzt. Jeder Landesverband erhält aber mindestens den Sockelbetrag. (b) Sind bei der Zuteilung gemäß (a) nicht alle Mittel verteilt worden, so werden diese Mittel auf alle 16 Landesverbänden, entsprechend dem Proporz des Schlüssels aus a) verteilt.

Antragsbegründung

Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit kleinerer Landesverbände und des Bundesverbandes. Bei den kleinen Landesverbänden, geht es nicht nur um die Unabhängigkeit, sondern um das finanzielle Überleben, da die jetzige Verteilung nicht auf die jetzige Situation der Partei ausgelegt ist.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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