Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP091
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | WP091 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Datensicherheit in den Sicherheitsbehörden muss gestärkt werden |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDatensicherheit in den Sicherheitsbehörden stärken AntragstextDie Daten über Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmen müssen besser geschützt werden. Wir wollen, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann zu welchen Zwecken auf eine Datenbank zugegriffen hat. Die zunehmende Vernetzung der Behörden geht einher mit einer sinkenden Datensicherheit innerhalb der Behörden. Oftmals kann eine Behörde nicht einmal mehr benennen, wie viele Personen Zugriff auf bestimmte Datenbanken haben. Wir wollen die bewährten Datenschutzprinzipien der starken Zweckbindung und der transparenten Zugriffskontrolle stärken. Das gefährliche Zusammenführen polizeilicher Datentöpfe muss rückgängig gemacht werden, stattdessen wollen wir die polizeiliche IT unter den Gesichtspunkten der IT-Sicherheit und des Datenschutzes neu organisieren. AntragsbegründungDas Zusammenführen und Vernetzen von Datenbanken der Polizei und des Verfassungsschutzes stellt ein IT-Sicherheitsrisiko dar. Wir wollen, dass für den Schutz der Daten mehr gemacht wird und unprotokollierte Massenzugriffe auf diese Datenbanken unterbleiben. Wir wollen, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann zu welchen Zwecken auf eine Datenbank zugegriffen hat und so die Kontrolle des Datenschutzes durch die Datenschutzbeauftragten wirksam stärken. Diskussion
Konkurrenzanträge |