Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP088

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP088
Einreichungsdatum
Antragsteller

Orangebay

Mitantragsteller
  • Patrick Schiffer
  • Alexander Kohler
  • Christian Paas
  • Mirjam Sturmann-Püttcher
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Es braucht eine unabhängige Stelle, die das

Vertrauen der Polizei und der Bürgerinnen und Bürger genießt, um Mißstände und Fehler bei der Polizei unabhängig aufzuklären.

Schlagworte Polizei
Datum der letzten Änderung 23.03.2017
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Der Polizeibeauftragte des Bundestages

Antragstext

In ​Analogie ​zum ​Wehrbeauftragten ​des ​Bundestages, ​der ​die ​für ​die Bundeswehr ​erforderliche ​Transparenz ​herstellen ​soll, ​halten ​wir ​die Einrichtung ​eines ​Beauftragten ​des ​Bundestages ​für ​die ​Polizeibehörden des ​Bundes ​für ​überfällig. ​Der ​Polizeibeauftragte ​soll ​die ​Grundrechte schützen, ​den ​Bundestag ​bei ​der ​Ausübung ​der ​parlamentarischen ​Kontrolle über ​das ​Polizeiwesen ​des ​Bundestages ​unterstützen, ​sowie ​als ​Eingabe- und ​Beschwerdestelle ​für ​Bürger ​und ​Polizeibedienstete ​dienen. ​Interne polizeiliche ​Probleme ​soll ​dieser ​Beauftragte ​genauso ​untersuchen ​wie diejenigen, ​die ​durch ​das ​Handeln ​der ​Polizei ​auftreten ​können ​(zum Beispiel ​unzulässige ​Polizeigewalt). ​Als ​unabhängiger ​parlamentarischer Ansprechpartner ​für ​die ​Polizei ​und ​die ​Bürger ​soll ​er ​aufklären ​und vermitteln. ​Er ​nimmt ​polizeiexterne ​und ​polizeiinterne ​Beschwerden entgegen ​und ​geht ​ihnen ​auf ​den ​Grund. ​Einmal ​jährlich ​legt ​der Polizeibeauftragte ​dem ​Bundestag ​einen ​Tätigkeitsbericht ​vor, ​in ​dem ​er insbesondere ​auf ​das ​Verhältnis ​der ​Bürger ​zu ​ihrer ​Polizei ​und umgekehrt ​eingeht. ​Der ​Polizeibeauftragte ​kann ​mit ​Einwilligung ​des Beschwerdeführers ​oder ​des ​von ​der ​polizeilichen ​Maßnahme ​Betroffenen einen ​Vorgang ​der ​für ​die ​Einleitung ​des ​Straf- ​oder Disziplinarverfahrens ​zuständigen ​Stelle ​zuleiten. ​Im ​Rahmen ​seiner festgelegten ​Aufgaben ​hat ​der ​Polizeibeauftragte ​Ermittlungsbefugnisse, die ​denen ​entsprechen, ​die ​für ​einen ​parlamentarischen Untersuchungsausschuss ​vorgesehen ​sind. ​Der ​Polizeibeauftragte ​ist, entsprechend ​der ​Regelungen ​zum ​Wehrbeauftragten, ​zur ​Verschwiegenheit verpflichtet.

Antragsbegründung

Das ​interne ​Beschwerde- ​und ​Fehlermanagement ​der ​Polizei ​ist ​mangelhaft, auch ​bei ​der ​Bundespolizei. ​Es ​braucht ​eine ​unabhängige ​Stelle, ​die ​das Vertrauen ​der ​Polizei ​und ​der ​Bürgerinnen ​und ​Bürger ​genießt, ​um Mißstände ​und ​Fehler ​bei ​der ​Polizei ​unabhängig ​aufzuklären ​sowie ​bei der ​kontinuierlichen ​Verbesserung ​der ​Polizei ​hin ​zu ​einer ​offenen ​und transparenten ​bürgernahen ​Polizei ​die ​Politik ​und ​die ​Polizei ​selbst ​zu unterstützen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge