Antrag:Bundesparteitag 2017.1/Antragsportal/WP009
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2017.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Mit Vermögensteuer, Anpassung der Kapitalertragsteuer, Erhöhung des Spitzensteuersatzes, einer Finanztransaktionssteuer und beschränkten Managementgehältern soll der zunehmenden Verteilungsungerechtigkeit entgegengewirkt werden. |
Schlagworte | Vermögensteuer, Kapitalertragsteuer, Spitzensteuersatzes, Finanztransaktionssteuer |
Datum der letzten Änderung | 23.03.2017 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWirtschaftsprogrammpunkte der Piraten AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Bereich Wirtschaft und Finanzen an geeigneter Stelle einzufügen. Der Antrag soll modular nach den einzelnen Punkten abgestimmt werden. Wiedereinführung einer VermögensteuerDie Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein. Bei einem Freibetrag von 1 Mio. Euro je Haushalt wird ein Steuersatz von einem Prozent auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen festgelegt. Kapitalertragsteuersatz gleich EinkommensteuersatzKapitaleinkünfte sind wieder mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu besteuern. Spitzensteuersatz erhöhenDer Spitzensteuersatz der Einkommensteuer soll ab einem Einkommen von 1 Mio Euro auf 65% erhöht werden. Finanztransaktionssteuer einführenDie Piraten setzen sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Wertpapier- und Devisengeschäfte in Höhe von 0,1 % ein. Managementgehälter beschränkenDer höchste von einem Unternehmen bezahlte Stundenlohn darf nicht höher sein als das 42-fache des tiefsten vom gleichen Unternehmen bezahlten Stundenlohnes. Als Lohn gilt die Summe aller Zuwendungen (Geld und Wert der Sach- und Dienstleistungen), welche im Zusammenhang mit einer Erwerbstätigkeit entrichtet werden. Steuerzahler haften nicht für BankenLiquiditätsprobleme von Banken dürfen nicht zu Lasten der Steuerzahler gehen. Eigentümer und Gläubiger müssen in Krisen oberhalb der Einlagensicherung voll an Verlusten beteiligt werden. AntragsbegründungDie Schere wachsender sozialer Ungleichheit hat sich seit den 80-er Jahren immer weiter geöffnet. Das derzeitige Wirtschaftssystem kommt vor allem den Reichen zugute und vertieft die Kluft zwischen Arm und Reich. Die reichsten 10% der Haushalte in Deutschland besitzen mindestens 63% des Gesamtvermögens. Die Löhne der ärmsten 10% der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten sind inflationsbereinigt zwischen dem Jahr 2000 und 2005 um 2% gesunken und zwischen 2005 und 2010 um weitere 6%. Die reichsten 10% in der Einkommensskala haben dagegen enorm hinzugewonnen. Mit der Agenda 2010 und nachfolgendem Sozialabbau wurde in Deutschland ein radikaler neoliberaler Kurs eingeführt: Durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes wurde die Zulassung von geringfügiger Beschäftigung, befristeten Verträgen und Leiharbeit erleichtert und ein missbräuchlicher Niedriglohnsektor ermöglicht. Während dies von vielen Parteien und Gewerkschaften ausgesprochen wird, stellt ein klares Programm, das Vermögensteuer, höhere Kapitalertragsteuern und Spitzensteuersätze für Reiche, eine Finanztransaktionsteuer und eine Beschränkung von Managementgehältern ein Alleinstellungsmerkmal der Piraten dar. Nur durch diese Maßnahmen kann die Schere zwischen Arm und Reich geschlossen werden. Massive Steuersenkungen für Unternehmen und Gutverdiener wurden beschlossen. Der Spitzensteuersatz wurde von 56% auf 45% gesenkt. Kapitaleinkommen werden pauschal mit 25% besteuert, was deutlich unter dem Durchschnittsteuersatz der entsprechenden Einkommensbezieher liegt. Mit der Einführung der pauschalen Kapitalertragsteuer wurde das Prinzip, dass jede Form von Einkommen gleich besteuert wird, zu Gunsten der Besserverdienenden gebrochen. Vermögen werden überhaupt nicht mehr systematisch besteuert, obwohl eine Vermögensteuer vom Grundgesetz gedeckt ist. Der Artikel 106 des Grundgesetzes sieht die Erhebung einer Vermögensteuer grundsätzlich vor. Nur durch die zu niedrige Festlegung des Einheitswertes von Immobilienvermögen wurde 1995 die Form der Erhebung der damaligen Vermögensteuer für nicht konform mit der Verfassung erklärt. Wer soziale Ungerechtigkeit und Armut bekämpfen will, muss mehr Steuergerechtigkeit schaffen. In jedem Betrieb haften Gläubiger und Eigentümer mit ihren Einlagen im Fall einer Isolvenz. Die Bankenrettung hat dieses Prinzip außer Kraft gesetzt. Dies darf in jedem Fall nicht zu einem Automatismus werden. Es sollte deshalb die klare Ansage geben, dass im Fall einer Bankeninsolvenz alle Anteilseigner (z.B. Aktionäre) und Gläubiger Diskussion
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