Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA031
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA031 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Der Antrag korrigiert die Rechtsunsicherheit bei SÄA 027. |
Schlagworte | Vorstand, Beisitzer |
Datum der letzten Änderung | 13.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelZusammensetzung des Bundesvorstands vereinfachen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: §9a (1) der Bundessatzung Abschnitt A wird wie folgt neu gefasst: (1) Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und mindestens einem, jedoch maximal fünf Beisitzern. Der Bundesparteitag beschließt die Anzahl der Beisitzer. AntragsbegründungIm Gegensatz zu SÄA027 kann es bei einer ungeraden Anzahl von Beisitzern nie zu einer stimmlichen Pattsituation kommen. Diskussion
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