Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA003

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA003
Einreichungsdatum
Antragsteller

Horst

Mitantragsteller
  • Gabriele
  • Ferdinand
  • Michael
  • FJ
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes durch Rechnungsprüfer/innen.
Schlagworte Rechnungsprüfer, Parteiengesetz, Buchführung, Tätigkeitsbericht
Datum der letzten Änderung 13.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Rechnungsprüfer in die Bundessatzung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Abschnitte (7) und (8) in § 9b der bisherigen Satzung entfallen. Dafür wird in § 9b ein neuer Absatz (7) eingeführt:

Der Bundesparteitag wählt 3 Rechnungsprüfer/innen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer/innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes. Den Rechnungsprüfer/innen obliegt die Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes und der ordnungsgemäßen Buchführung für den folgenden Bundesparteitag. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu erhalten. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Prüfung der Finanzen durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag vor der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes verkündet und zu Protokoll genommen.

Antragsbegründung

Die Satzung sieht in §9b Absatz 7 die Wahl von zwei Rechnungsprüfer/innen und in Absatz (8) die Wahl von zwei Kassenprüfer/innen vor. Wegen der Bedeutung der Prüfung des Rechenschaftsberichtes entsprechend dem Parteiengesetz ist die Wahl von Rechnungsprüfer/innen sinnvoll, die sich über einen längeren Zeitraum in dieses Themengebiet einarbeiten können.

Durch die Wahl von mindestens drei Personen soll die Kontinuität des Wissens innerhalb der Partei gewährleistet werden. Wenn eine Person als Rechnungsprüfer/in ausscheidet, bleibt das Team trotzdem arbeitsfähig.

In der Bundessatzung wird unterschieden zwischen Kassenprüfer/innen und Rechnungsprüfer/innen. Diese Unterscheidung ist nicht zielführend. Es macht keinen Sinn, nur Teile des Rechenschaftsberichtes zu prüfen. Der gesamte Rechenschaftsbericht muss sorgfältig geprüft werden, ob er den Anforderungen des Parteiengesetzes und den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchhaltung entspricht.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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