Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes durch Rechnungsprüfer/innen. |
Schlagworte | Rechnungsprüfer, Parteiengesetz, Buchführung, Tätigkeitsbericht |
Datum der letzten Änderung | 13.07.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelRechnungsprüfer in die Bundessatzung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Die Abschnitte (7) und (8) in § 9b der bisherigen Satzung entfallen. Dafür wird in § 9b ein neuer Absatz (7) eingeführt: Der Bundesparteitag wählt 3 Rechnungsprüfer/innen. Die Amtszeit der Rechnungsprüfer/innen ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes. Den Rechnungsprüfer/innen obliegt die Prüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes und der ordnungsgemäßen Buchführung für den folgenden Bundesparteitag. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu erhalten. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Prüfung der Finanzen durchzuführen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag vor der Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes verkündet und zu Protokoll genommen. AntragsbegründungDie Satzung sieht in §9b Absatz 7 die Wahl von zwei Rechnungsprüfer/innen und in Absatz (8) die Wahl von zwei Kassenprüfer/innen vor. Wegen der Bedeutung der Prüfung des Rechenschaftsberichtes entsprechend dem Parteiengesetz ist die Wahl von Rechnungsprüfer/innen sinnvoll, die sich über einen längeren Zeitraum in dieses Themengebiet einarbeiten können. Durch die Wahl von mindestens drei Personen soll die Kontinuität des Wissens innerhalb der Partei gewährleistet werden. Wenn eine Person als Rechnungsprüfer/in ausscheidet, bleibt das Team trotzdem arbeitsfähig. In der Bundessatzung wird unterschieden zwischen Kassenprüfer/innen und Rechnungsprüfer/innen. Diese Unterscheidung ist nicht zielführend. Es macht keinen Sinn, nur Teile des Rechenschaftsberichtes zu prüfen. Der gesamte Rechenschaftsbericht muss sorgfältig geprüft werden, ob er den Anforderungen des Parteiengesetzes und den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchhaltung entspricht. Diskussion
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