Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/X002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X002
Einreichungsdatum
Antragsteller

ZombB

Antragstyp Positionspapier
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Sicherer und zeitlich unbegrenzter Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland!
Schlagworte Snowden
Datum der letzten Änderung 28.06.2014
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Sicherer und zeitlich unbegrenzter Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland!

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass die Piratenpartei Deutchland die folgenden politischen Forderungen unterstützt und insb. öffentlichkeitswirksam vertritt:

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Bundesregierung auf, im öffentlichen Interesse einen sicheren und zeitlich unbegrenzten Aufenthalt für den Whistleblower Edward Snowden in der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen, damit dieser bei der öffentlichen und politischen Aufklärung der Aktivitäten der NSA sowie der mit ihr zusammenarbeitenden Nachrichtendienste mitarbeiten kann, ohne Nachteile für sein eigenes Leben, juristische oder sonstige Verfolgung befürchten zu müssen.

Hierbei muß sichergestellt sein, daß die Sicherheit von Edward Snowden garantiert werden kann, auch und insbesondere gegenüber etwaigen Zugriffs- bzw. Auslieferungsbegehren der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer Staaten, unabhängig davon, ob diese auf dem Rechtsweg oder auf andere Art und Weise stattfinden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihrer historischen Verantwortung zur Vermeidung totalitärer Entwicklungen nachzukommen und auf allen zur Verfügung stehenden Ebenen tätig zu werden, um Edward Snowden ein Leben in Freiheit und Würde in Deutschland zu ermöglichen, eine Aufklärung der Aktivitäten der NSA und der mit ihr kooperierenden Nachrichtendienste voranzutreiben und damit einhergehende Einschränkungen der Menschenrechte aller Völker im Sinne der Vertraulichkeit und Integrität der elektronischen Kommunikation zu unterbinden.

Antragsbegründung

Begründung: Am 18.03.2014 hat der Deutsche Bundestag in einem fraktionsübergreifenden Antrag beschlossen einen Untersuchungsausschuss für den NSA- Überwachungsskandal einzusetzen.[1] Der Untersuchungsausschuss soll sich mit der Aufklärung der Einzelheiten und Hintergründe der Überwachungs- und Spionageaktivitäten der sog. "Five Eyes" (Zusammenschluss der Auslandsnachrichtendienste der USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland) befassen, die durch den amerikanischen Whistleblower Edward Snowden enthüllt wurden. Bis heute ist Edward Snowden die einzige Quelle für die Enthüllungen. Für die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses ist er der einzige aussagebereite Insider, der über Ursprung und Inhalt der bisher enthüllten Dokumente weitere Informationen beisteuern und insb. die Echtheit der Dokumente bezeugen kann.

Edward Snowden genießt aktuell jedoch keinen sicheren diplomatischen Status und kann sich daher auch nicht uneingeschränkt und frei zum Sachverhalt äußern bzw. selbst weiter zur Aufklärung beitragen:

  • Die USA haben seinen Rreisepass eingezogen, somit kann er sich nicht mehr

frei über Landesgrenzen hinweg bewegen bzw. politisches Asyl beantragen.[2]

  • Sein Asyl in Russland läuft zum 31.07.2014 aus und wurde nur unter der

Bedigung gewährt, dass er die USA nicht durch weitere Enthüllungen belastet. [3]

  • Er wird von den USA wegen Hochverrats mit internationalem Haftbefehl

gesucht. Die Weitergabe der NSA-Geheimunterlagen an international annerkannte Medien (Guardian, Spiegel, El Globo, etc.), die diese nur auszugsweise veröffentlichen, um die Sicherheit der USA nicht durch die Veröffentlichung besonders sensibler Informationen zu gefährden, wird in den USA juristisch nicht anders bewertet als der Verrat aller Einzelheiten an verfeindete Staaten.

Bei einer Auslieferung an die USA droht Ihm eine drakonische Bestrafung, bei der sein Verdienst zur Aufklärung der Menschheit bzgl. des aktuellen Status- Quo der nachrichtendienstlichen Überwachung und deren Gefährdung für die Demokratie weitestgehend unberücksichtigt bliebe.

Daher vertreten wir die politische Forderung, die Bundesregierung soll Ihm einen sicheren und unbegrenzten Aufenthalt in Deutschland ermöglichen. Es liegt alleine bei der Bundesregierung ob sie dies tut, indem Sie von Ihren zahlreichen Möglichkeiten Gebrauch macht. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis aus politischen Gründen nach §22 Aufenthaltsgesetz [4]. Es gibt aber sicher noch weitere: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! [5]

Wichtig ist jedoch auch zu verstehen, dass Edward Snowden in Deutschland keinen juristischen Anspruch auf politisches Asyl hat Dies ist zum einen in den Umständen seiner Flucht und zum anderen im deutschen Asylrecht begründet:

  • Einen Asylantrag müsste Snowden persönlich in Deutschland stellen, wo

gleichzeitig ein Auslieferungsabkommen mit den USA besteht. Ohne die feste Zusage, Ihn nicht auszuliefern, ist Ihm eine Einreise jedoch nicht zuzumuten. Diese würde auch bereits daran scheitern, dass sein Reisepass von den USA eingezogen wurde.

Der juristische Begriff Asyl ist daher zu vermeiden, weil er unsere Forderung zu sehr einschränkt und es der Regierung darüberhinaus mit Verweis auf die geltenden Bestimmungen sehr einfach macht, Ihn hängen zu lassen, nach dem Motto: Wir würden ja gerne aufklären aber wir können Snowden nun mal nicht helfen, weil es gegen die geltenden (Asyl-) Bestimmungen wäre.

Wichtig ist: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Snowdens Schicksaal liegt alleine in den Händen der Bundesregierung. Die Bundesregierung muss Snowden nicht helfen, aber wenn Sie das jetzt nicht tut, dann ist das halt Kacke!


Quellen: [1] Antrag aller Fraktionen zur Bildung eines NSA Untersuchungsausschusses http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800843.pdf [2] USA must not persecute whistleblower Edward Snowden http://www.amnestyusa.org/news/news-item/usa-must-not-persecute-whistleblower-edward-snowden [3] Putin bietet Asyl - unter Bedingungen http://www.tagesschau.de/ausland/putin-snowden100.html [4] §22 Aufenthaltsgesetz http://dejure.org/gesetze/AufenthG/22.html [5] Fabio Reinhardt: Asyl fordern, Schutz meinen – Ein paar Gedanken zu den Forderungen nach Asyl für Edward Snowden http://blog.fabioreinhardt.de/politik/asyl-fordern-schutz-meinen-ein-paar-gedanken-zu-den-forderungen-von-asyl-fur-edward-snowden/ [6] Antrag der NRW Fraktion, Ansprechpartner Daniel Schwerd: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-4439.pdf [7] Beschluss der CCC Mitgliederversammlung von 04.05.2014 in Mannheim: http://ccc.de/de/updates/2014/beschlussmv14 [8] Sehr positives Meinungsbild aus LQFB: http://lfpp.de/i6619

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge