Antrag:Bundesparteitag 2014.2/Antragsportal/SÄA012

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA012
Einreichungsdatum
Antragsteller

Markus Kompa

Mitantragsteller
  • Thomas Ganskow
  • Erik Bierwirth
  • Jürgen Hey
  • Vacuum
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §13
Zusammenfassung des Antrags Die Auflösung von Landesverbänden ist nach aktueller Fassung der Satzung faktisch unmöglich. Bei Unterwanderung etwa kleinerer Landesverbände durch Extremisten muss die Partei eine realistische Möglichkeit haben, ihre Identität zu schützen.
Schlagworte Satzungsänderung
Datum der letzten Änderung 31.05.2014
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Anpassung von § 13 Bundessatzung

Antragstext

Die Mitgliederversammlung möge beschließen,

in § 13 Abs. 1 und 2 der Bundessatzung jeweils

"zum Bundesparteitag Stimmberechtigten"

in

"zum Bundesparteitag Akkreditierten"

zu ändern.

Antragsbegründung

Bei der aktuellen Formulierung handelt es sich offensichtlich um ein redaktionelles Versehen, da bei erreichtem Quorum von 3/4 aller zum Bundesparteitag Stimmberechtigten (also Beitrag zahlenden Mitgliedern) die Regelung in § 13 Abs. 3 sinnlos wäre. In einem solchen Fall müsste ein Beschluss in einer Urwahl schriftlich bestätigt werden, obwohl bereits eine Urwahl unter den Stimmberechtigten erfolgt ist. Da die Mitgliederversammlung das höchste Organ der Partei darstellt, ist nur eine Regelung sinnvoll, welche an die Akkreditierung stimmberechtigter Mitglieder anknüpft.

Eine Satzung muss zudem unabhängig von der Größe der Vereinigung anwendbar sein.

Die Regelung in § 13, derzufolge für bestimmte Entscheidungen ein Quorum von 3/4 der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten (also Beitrag zahlenden Mitgliedern) erreicht werden muss, ist in einer bundesweiten Massenpartei von ca. 30.000 Mitgliedern nicht mehr realistisch durchführbar. Unterstellt, dass alle Mitglieder ihre Beiträge zahlen und damit Stimmberechtigte sind, würde ein Quorum mindestens 22.500 Teilnehmer erfordern. Bei Parteitagen waren jedoch bislang nur zwischen 1.000 und 2.000 Stimmberechtigte anwesend; Veranstaltungen in der Größenordnung von 30.000 Teilnehmern würden auch den finanziellen und organisatorischen Rahmen der Partei sprengen.

Der Partei muss es jedoch möglich sein, zur Wahrung ihrer Identität Landesverbände aufzulösen, wie es § 13 vorsieht. Für den Fall, dass etwa ein kleinerer Landesverband von Extremisten wie z.B. Nazis gekapert würde, muss es möglich sein, diesen unter realistischen Bedingungen aufzulösen und ggf. neu zu gründen. Da gemäß § 13 Abs. 3 Beschlüsse über eine Auflösung in einer Urwahl schriftlich zu bestätigen sind, kann eine ggf. kontroverese Entscheidung einer nicht wirklich repräsentativen Mitgliederversammlung korrigiert werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

keine