Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/WP037
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP037 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten werden auf europäischer Ebene darauf hinarbeiten, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die bei Investitionen der öffentlichen Hand klare Leitlinien für die Transparenz und Informationspflicht formulieren. |
Schlagworte | öffentlichen Investitionen, Planungsphase, Planungsrecht, Transparenz, Informationpflicht, Rahmenbedingungen, Meilensteine, Bürgerbeteiligung |
Datum der letzten Änderung | 08.12.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEuropaweite Neuregelungen im Planungsrecht bei öffentlichen Investitionen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl unter dem Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" einzufügen: Die Piraten werden auf europäischer Ebene darauf hinarbeiten, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die bei Investitionen der öffentlichen Hand klare Leitlinien für die Transparenz und Informationspflicht formulieren. Bei öffentlichen Investitionen ist bereits in der Planung das komplette Vorhaben in einem Anforderungskatalog darzustellen. Dies bedeutet, dass die zukünftige Nutzung in ihrer Gesamtheit berücksichtigt wird (Betrachtungszeitraum könnte sich an AfA=Absetzung für Abnutzung orientieren). Auch Folgekosten müssen sofort mit einkalkuliert werden. Durch den Anforderungskatalog absehbare Erweiterungen, Veränderungen oder ähnliches müssen schon bei der Planung der Investition betrachtet werden. Darüber hinaus ist die Preisentwicklung mittels einer nachvollziehbaren Prognose anhand historischer Daten bei den Berechnungen zu berücksichtigen, um zu einem realistischen Kalkulationsergebnis zu kommen. Während der Durchführung des Vorhabens sind Änderungswünsche, deren Initiatoren und Konsequenzen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht zur Information für alle Interessierten darzustellen. Während der Planungsphase und innerhalb des Bauprojektes müssen Meilensteine definiert werden. Erreichen bzw. nicht Erreichen der Meilensteine muss transparent und unverzüglich kommuniziert werden. So kann ein Bauverzug frühzeitig erkannt werden. Sämtliche Informationen müssen künftig leicht zugänglich im Internet veröffentlicht werden. AntragsbegründungBisher ist die Vorplanungsphase der öffentlichen Auftragsvergabe ein Prozess, der den Bürgern nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit bietet, sich an diesem angemessen zu beteiligen. Vielmehr werden im Zuge der Planfeststellungsbeschlüsse bei Bauvorhaben erst die fertigen Pläne ausgelegt und den Bürgern zur Einsicht bzw. Einwendung ausgelegt. Dies führt gerade dazu, dass die Bürger nicht wirklich in die Planung einzelner Projekte einbezogen werden (dies gilt auch für die Vergabe einfacherer Aufträge). Es wird nicht gefordert, die Bürger aufwändig mit einzubeziehen, sondern lediglich, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, sich bereits in der Vorplanungsphase angemessen beteiligen zu können. Vergangene Großprojekte wie Stuttgart 21 und der Flughafen BER haben deutlich gezeigt, dass gerade die Konsequenzen des Vorhabens, wie Risiken oder Folgekosten oft Grund dafür sind, dass sich die Bürger nicht angemessen informiert und beteiligt fühlen. Diskussion
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