Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/WP012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP012
Einreichungsdatum
Antragsteller

FJ

Mitantragsteller
  • Gabriele
  • Michael
  • FerdinandK
  • Achim
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Bildung und Forschung
Zusammenfassung des Antrags Verträge der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Drittmittelgebern und Wirtschaftsunternehmen müssen im Internet veröffentlicht werden und gewissen Mindeststandards genügen
Schlagworte Drittmittelverträge, Vertragskriterien, Transparenz, akademische Selbstverwaltung, Mindeststandards
Datum der letzten Änderung 08.12.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Transparenzkriterien und Mitbestimmung bei Vertragsausgestaltung und Vertragsschließung mit Drittmittelgebern durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl unter dem Kapitel "Bildung und Forschung" einzufügen:

im Europäischen Parlament entwickeln wir Gesetzesvorschläge, die regeln, dass Verträge der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Drittmittelgebern und Wirtschaftsunternehmen im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung müssen entsprechend ihrer Zuständigkeit Kriterien für die Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten erarbeiten, beschließen und diese ebenfalls im Internet veröffentlichen. Ein Katalog von Mindeststandards an die genannten Verträge, um die Freiheit von Forschung und Lehre sicherzustellen, ist in den Hochschulgesetzen zu verankern. Diese Kriterien müssen bei Vertragsabschluss beachtet worden sein, sonst sind die Verträge für ungültig zu erklären.

Antragsbegründung

Der Antrag beinhaltet konkrete Handlungsanweisungen: 1) die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Vertragsinhalten und Vertragskriterien im Internet. 2) die Erarbeitung von grundsätzlichen Vertragskriterien für Verträge zwischen öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Dritten 3) die Erarbeitung von weiterführenden Vertragskriterien durch die Gremien der akad. Selbstverwaltung.

Durch die starke Abhängigkeit von Drittmitteln schließen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zahlreiche Verträge mit öffentlichen Drittmittelgebern, so auch der EU, aber auch mit der Privatwirtschaft. Diese Verträge können Klauseln zur Geheimhaltung von Forschungsergebnissen beinhalten, Finanzierungs- und Gegenfinanzierungsregelungen, Übernahmen von unvorhergesehenen Kosten etc... Wenn schon nicht konkret vorgeschrieben werden soll, wie diese Verträge inhaltlich auszuarbeiten sind und diese Festlegung der akademischen Selbstverwaltung unterliegt, so sollten ihre Inhalte doch nach gewissen Mindeststandards (Kriterien) verfasst sein. Beteiligte Firmen können darauf bestehen, beliebige Passagen in den zu beschließenden Verträgen zu schwärzen. Durch die Veröffentlichung wird jedoch dann auch dies sichtbar gemacht.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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