Antrag:Bundesparteitag 2014.1/Antragsportal/WP012
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2014.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP012 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Verträge der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Drittmittelgebern und Wirtschaftsunternehmen müssen im Internet veröffentlicht werden und gewissen Mindeststandards genügen |
Schlagworte | Drittmittelverträge, Vertragskriterien, Transparenz, akademische Selbstverwaltung, Mindeststandards |
Datum der letzten Änderung | 08.12.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTransparenzkriterien und Mitbestimmung bei Vertragsausgestaltung und Vertragsschließung mit Drittmittelgebern durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl unter dem Kapitel "Bildung und Forschung" einzufügen: im Europäischen Parlament entwickeln wir Gesetzesvorschläge, die regeln, dass Verträge der Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Drittmittelgebern und Wirtschaftsunternehmen im Internet veröffentlicht werden müssen. Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung müssen entsprechend ihrer Zuständigkeit Kriterien für die Ausgestaltung von Verträgen mit Dritten erarbeiten, beschließen und diese ebenfalls im Internet veröffentlichen. Ein Katalog von Mindeststandards an die genannten Verträge, um die Freiheit von Forschung und Lehre sicherzustellen, ist in den Hochschulgesetzen zu verankern. Diese Kriterien müssen bei Vertragsabschluss beachtet worden sein, sonst sind die Verträge für ungültig zu erklären. AntragsbegründungDer Antrag beinhaltet konkrete Handlungsanweisungen: 1) die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Vertragsinhalten und Vertragskriterien im Internet. 2) die Erarbeitung von grundsätzlichen Vertragskriterien für Verträge zwischen öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Dritten 3) die Erarbeitung von weiterführenden Vertragskriterien durch die Gremien der akad. Selbstverwaltung. Durch die starke Abhängigkeit von Drittmitteln schließen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen zahlreiche Verträge mit öffentlichen Drittmittelgebern, so auch der EU, aber auch mit der Privatwirtschaft. Diese Verträge können Klauseln zur Geheimhaltung von Forschungsergebnissen beinhalten, Finanzierungs- und Gegenfinanzierungsregelungen, Übernahmen von unvorhergesehenen Kosten etc... Wenn schon nicht konkret vorgeschrieben werden soll, wie diese Verträge inhaltlich auszuarbeiten sind und diese Festlegung der akademischen Selbstverwaltung unterliegt, so sollten ihre Inhalte doch nach gewissen Mindeststandards (Kriterien) verfasst sein. Beteiligte Firmen können darauf bestehen, beliebige Passagen in den zu beschließenden Verträgen zu schwärzen. Durch die Veröffentlichung wird jedoch dann auch dies sichtbar gemacht. Diskussion
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