Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/WP031
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | WP031 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten werden auf europäischer Ebene darauf hinarbeiten, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die bei Investitionen der öffentlichen Hand die Bürgerbeteiligung erleichtern |
Schlagworte | öffentlichen Investitionen, Planungsphase, Planungsrecht, Transparenz, Anforderungskatalog, niederschwellige Bürgerbeteiligung |
Datum der letzten Änderung | 28.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBürgerbeteiligung bei der Vergabe und Durchführung öffentlicher Aufträge AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Europawahl unter dem Kapitel "Wirtschaft und Finanzen" einzufügen: Die Piratenpartei wird sich im europäischen Parlament dafür einsetzen, Gesetze zu beschließen, nach denen die Bürger schon im Vor-Planungsprozess der Vergabe und Durchführung öffentlicher Aufträge im Zuge der Erstellung eines Anforderungskatalogs (Lastenheft, Pflichtenheft) beteiligt werden. Dies bedeutet, dass der Vorplanungsprozess öffentlich wird. Die Veröffentlichung dieses Prozesses muss niederschwellig erfolgen, sodass die Informationsbeschaffung für den Bürger einfach ist. Eine entsprechendes Internetportal muss errichtet werden. Ziel dieser Beteiligung ist eine Erhöhung der Qualität des Planungsprozesses und der Akzeptanz der Planung durch die Bürger. Der gesamte Prozess von Vorplanung, Vergabe, Ausführung und Abnahme ist in einem einheitlichen Portal zu veröffentlichen. AntragsbegründungBisher ist die Vorplanungsphase der öffentlichen Auftragsvergabe ein Prozess, der den Bürgern nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit bietet, sich an diesem angemessen zu beteiligen. Vielmehr werden im Zuge der Planfeststellungsbeschlüsse bei Bauvorhaben erst die fertigen Pläne ausgelegt und den Bürgern zur Einsicht bzw. Einwendung ausgelegt. Dies führt gerade dazu, dass die Bürger nicht wirklich in die Planung einzelner Projekte einbezogen werden (dies gilt auch für die Vergabe einfacherer Aufträge). Es wird nicht gefordert, die Bürger aufwändig mit einzubeziehen, sondern lediglich, dass ihnen die Möglichkeit geboten wird, sich bereits in der Vorplanungsphase angemessen beteiligen zu können. Vergangene Großprojekte wie Stuttgart 21 und der Flughafen BER haben deutlich gezeigt, dass gerade die Konsequenzen des Vorhabens, wie Risiken oder Folgekosten oft Grund dafür sind, dass sich die Bürger nicht angemessen informiert und beteiligt fühlen. Wir haben für die beiden Initiativen WP 30 und WP 31 die gleiche Begründung gewählt, da die genannte Begründung für beide Initiativen in der beschriebenen Weise zutrifft und die beiden Initiativen thematisch (einmal Informationspflicht, einmal echte Bürgerbeteiligung bei Investitionen der öffentlichen Hand) zusammengehören. Diskussion
Konkurrenzanträge |