Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA030

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA030
Einreichungsdatum
Antragsteller

Singu

Mitantragsteller
  • Drahflow
  • AutoreNonGrata
  • Jürgen Junghänel
  • BigArne
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C - §9
Zusammenfassung des Antrags Falls ein Vorstand und eine Mitgliederversammlung gegenüber stehen, soll nicht mehr der Vorstand den Vertreter der Mitgliederversammlung benennen.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Antragstitel

Beseitigung von Interessenskonflikten bei der Vertretung von Beklagten Vorständen

Antragstext

Par. 9 Abs. 3 der SGO wird um folgende Sätze ergänzt:

"Ist ein Vorstandsmitglied oder der Vorstand selbst Verfahrensbeteiligter, so bestimmt das Gericht den Vertreter der Mitgliederversammlung. Die Versammlung kann durch Beschluss einen anderen Vertreter bestimmen."

Antragsbegründung

In Verfahren, in denen sich Vorstand und Mitgliederversammlung gegenüberstehen, hat der Vorstand kein Interesse daran, einen guten Vertreter der Mitgliederversammlung zu benennen. Dieser SÄA schafft für derartige Fälle eines Interessenkonfliktes eine bessere Lösung.

Vorher:
(3) Ist ein Vorstand Verfahrensbeteiligter, so bestimmt dieser einen Vertreter, der ihn bis auf Widerruf vertritt. Ist eine Mitgliederversammlung Antragsgegner, so wird ihr Vertreter durch den Vorstand bestimmt.

Nachher:
(3) Ist ein Vorstand Verfahrensbeteiligter, so bestimmt dieser einen Vertreter, der ihn bis auf Widerruf vertritt. Ist eine Mitgliederversammlung Antragsgegner, so wird ihr Vertreter durch den Vorstand bestimmt. Ist ein Vorstandsmitglied oder der Vorstand selbst Verfahrensbeteiligter, so bestimmt das Gericht den Vertreter der Mitgliederversammlung. Die Versammlung kann durch Beschluss einen anderen Vertreter bestimmen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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