Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA030
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA030 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt C - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Falls ein Vorstand und eine Mitgliederversammlung gegenüber stehen, soll nicht mehr der Vorstand den Vertreter der Mitgliederversammlung benennen. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBeseitigung von Interessenskonflikten bei der Vertretung von Beklagten Vorständen AntragstextPar. 9 Abs. 3 der SGO wird um folgende Sätze ergänzt: "Ist ein Vorstandsmitglied oder der Vorstand selbst Verfahrensbeteiligter, so bestimmt das Gericht den Vertreter der Mitgliederversammlung. Die Versammlung kann durch Beschluss einen anderen Vertreter bestimmen." AntragsbegründungIn Verfahren, in denen sich Vorstand und Mitgliederversammlung gegenüberstehen, hat der Vorstand kein Interesse daran, einen guten Vertreter der Mitgliederversammlung zu benennen. Dieser SÄA schafft für derartige Fälle eines Interessenkonfliktes eine bessere Lösung. Vorher: Nachher: Diskussion
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