Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA008
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA008 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §8 |
Zusammenfassung des Antrags | Einführung einer Stichtagsregelung, die dazu dient, dass die beitragserhebenden Gliederungen sich darum bemühen, die ausstehenden Mitgliedsbeiträge schneller beizutreiben. Quoren werden realistischer. |
Schlagworte | Beitragsabführung, Beitragserhebung, Mitgliedsbeitrag, Satzung |
Datum der letzten Änderung | 30.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelStichtagsregelung für Beitragsabführung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, die Paragraphen §§ 7 und 8 des "Abschnitt B: Finanzordnung" der Bundessatzung durch folgenden Text vollständig zu ersetzen: § 7 Verzug
§ 8 Beitragsabführung
AntragsbegründungDie Stichtagsregelung dient dazu, dass die beitragserhebenden Gliederungen sich darum bemühen, die ausstehenden Mitgliedsbeiträge beizutreiben bzw. die „Phantommitglieder / Karteileichen“ aus der Mitgliederdatenbank zu entfernen. Die Stichtagsregelung sichert zudem einen gleichmäßigeren Beitragsmittelfluss. Zusätzlich kann die Kenntnis über die tatsächliche Anzahl der Mitglieder dafür sorgen, dass Quoren auf Gliederungsebene der Realität entsprechen. Gleiches gilt für die Beschlussfähigkeit. Diskussion
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