Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA007
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA007 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §6 |
Zusammenfassung des Antrags | Aufnahme der Möglichkeit, Geldstrafen gegen Gliederungen zu verhängen |
Schlagworte | Das Stichwort hat die maximale Länge von 85 Zeichen überschritten. |
Datum der letzten Änderung | 30.11.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelOrdnungsmaßnahmen gegen Gliederungen Antragstext"Der Bundesparteitag möge beschließen, den § 6 Abs. 6 Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung wie folgt zu ändern und § 6 Abs. 7 zu streichen:
§ 6 Abs. 7 wird gestrichen. AntragsbegründungDie Frist zur Abgabe des Rechenschaftsberichtes ist zwar in der Satzung festgehalten, aber es fehlt ein wirksames Mittel, um diese Frist durchzusetzen. Deshalb ist die Aufnahme von der Festsetzung von Ordnungsgeldern als Ordnungsmaßnahme erforderlich. Von diesem Geld kann die übergeordnete Gliederung einen externen Buchhalter mit der Erstellung des Rechenschaftsberichtes beauftragen, wenn die Gliederung sich nicht selber in der Lage sieht, diesen Beschluss zu fassen und umzusetzen. Diskussion
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