Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP145
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP145 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Internet und Netzpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Eindämmung der "Störerhaftung" gegenüber privaten Rechteinhabern, Stärkung von Datenschutz und Anonymität im Internet entsprechend Forderungen der Netzgemeinde, Datenschutzverbände und Bürgerrechtsorganisationen |
Schlagworte | Freiheit, Privatsphäre, Internet, Störerhaftung, Rechteinhaber, Datenschutz, Anonymität, Filter, Sperrung, Löschung, WLAN, Warnhinweise, Three Strikes, Telemediennutzungsgeheimnis, Nutzerprofile, Speicherfristen |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSchutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 zum Themenfeld Internet und Netzpolitik an geeigneter Stelle einzufügen: Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die "Störerhaftung" von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z.B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs ("Three Strikes") lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger von Nutzern eingestellter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein "Telemediennutzungsgeheimnis" für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden. AntragsbegründungDas geltende Internetrecht bedarf einer grundlegenden Überarbeitung, denn es verhindert das rechtssichere Angebot freier Internetzugänge (WLANs) und führt zu einer beständigen Lawine von Internet-Datenskandalen. Der Antrag orientiert sich an einem Forderungspapier von Datenschutzverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und Verbraucherzentrale (aktualisierte Fassung 2012). Diskussion
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