Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP095
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP095 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Keine der Gruppen |
Zusammenfassung des Antrags | Dieser Antrag enthält Korrekturanträge zum Antrag WP094. Das Selbstverständnis der Initiative erlaubt keine Änderung der eingereichten Textbausteine. Aber wir wollen dem Parteitag eine effektive Möglichkeit zur Korrektur bieten. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKorrekturantrag "K-75" zum Sammelantrag "G-75" der Initiative gemeinsames Wahlprogramm AntragstextDer Bundesparteitag möge, gegebenenfalls modular, beschließen, dass die folgenden Änderungen an den mit WP094 beschlossenen Texten im Wahlprogramm vorgenommen werden sollen. Hinweis: Wenn der Sammelantrag WP094 nicht angenommen wird, wird dieser Antrag WP095 zurückgezogen. Wird der Sammelantrag WP094 dagegen angenommen, so werden die Antragsteller beantragen, dass dieser Korrekturantrag WP095 direkt nach dem WP094 angestimmt wird.
Modul 1: Schutz der Privatsphäre im GrundgesetzIm Kapitel "Freiheit und Grundrechte" sollen die beiden Abschnitte "Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Großer Lauschangriff" und "Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz: Telekommunikationsüberwachung" zusammengefasst werden: Die beiden Abschnittte werden gestrichen und durch den folgenden inhaltsgleichen Abschnitt ersetzt: Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetzt (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z.B. mit dem "Staatstrojaner" haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.
Modul 2: Unabhängigkeit der AbgeordnetenIm Abschnitt "Unabhängigkeit der Abgeordneten" im Kapitel "Demokratie wagen" soll der folgende Text Die Piratenpartei setzt sich für die Unabhängigkeit der einzelnen Bundestagsabgeordneten ein. Die Abgeordneten sind bei jeder Entscheidung nur ihrem Gewissen verpflichtet und werden im Parlament diesen im Grundgesetz verankerten Grundsatz transparent leben. ersetzt werden durch Die Piratenpartei bekennt sich zum Grundgesetz und lehnt für ihre Abgeordneten eine Fraktionsdisziplin ab. Jeder Abgeordnete ist auschließlich seinem Gewissen verpflichtet.
Modul 3: Offene ListenDie beiden folgenden Abschnitte aus dem Kapitel "Demokratie wagen" Einführung von offenen Listen, kumulieren und panaschieren Die Bürger sollen bei Bundestagswahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten. Die Piratenpartei ist für "offene Listen", damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein. Auf diesen offenen Listen sollte es unserer Ansicht nach auch möglich sein Kandidaten mehrerer Parteien zu wählen ("panaschieren") und einzelne Kandidaten mittels "kumulierter" Stimmabgabe zu stärken. Mehr Demokratie bei der Bundestagswahl durch offene Listen Um Fraktions- und Parteiendruck auf Abgeordnete zu verringern und Mauscheleien bei der Vergabe "sicherer Listenplätze" entgegenzuwirken, wollen wir den Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Bundestags stärken. Zu diesem Zweck wollen wir die starre Listenwahl mit der Zweitstimme ersetzen durch mehrere Stimmen, die der Wähler nach Belieben auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (Panaschieren), auf einzelne Kandidaten vereinen (Kumulieren) oder - wie bisher - an eine Landesliste in ihrer Gesamtheit vergeben (Listenwahl) kann. sollen durch den folgenden, zusammengefassten Text ersetzt werden: Einführung von offenen Listen Die Piratenpartei ist für "offene Listen", damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein. Damit wollen wir Fraktions- und Parteiendruck auf Abgeordnete verringern und Mauscheleien bei der Vergabe "sicherer Listenplätze" entgegenwirken. Zu diesem Zweck wollen wir die starre Listenwahl mit der Zweitstimme ersetzen durch mehrere Stimmen, die der Wähler nach Belieben auf die Kandidaten verschiedener Listen verteilen (Panaschieren), auf einzelne Kandidaten vereinen (Kumulieren) oder - wie bisher - an eine Landesliste in ihrer Gesamtheit vergeben (Listenwahl) kann.
Modul 4: Erweiterung der Ächtung von WaffenDer folgende Text soll in das Wahlprogramm der Piratenpartei im Bereich Außenpolitik / Sicherheitspolitik unter der Überschrift "Erweiterung der Ächtung von Waffen" an geeigneter Stelle einzufügen. (1) Uran-MunitionIn der Nacht zum 1. November 2007 verabschiedete das UN-Abrüstungskomitee mit einer überwältigenden Mehrheit eine Resolution bezüglich des militärischen Einsatzes von Uranmunition. Trotzdem wird sie weiter eingesetzt. Obwohl die Auswirkungen von Uran-haltiger Munition, auch bekannt als "Depleted Uranium", unter der Bezeichnung "Golfkriegssyndrom" mittlerweile gut dokumentiert wurden, und die langfristigen Auswirkungen auf die Umwelt der Schlachtfelder von den meisten Ländern als nachgewiesen angesehen wird, ist es bis zum jetzigen Zeitpunkt noch zu keinem Verbot dieser Kriegswaffen gekommen. Die Piratenpartei fordert deshalb ein internationales Abkommen, welches die Herstellung, Verteilung, Lagerung und den Einsatz von Uranmunition in Kriegs- sowie Friedenszeiten ächtet. Des weiteren fordern wir, dass Deutschland seinen Einfluss auf die EU-Staaten ausübt, ihre Bestände an Uran-Munition komplett, unwiderruflich und nachweisbar aufzulösen. (2) StreumunitionDie Piratenpartei wendet sich gegen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Streumunition, welche als Wirkmittel über eine große Fläche verteilt wird, ohne sich gegen ein spezifisches Ziel zu richten. Streumunition stellt eine furchtbare und jahrelange Bedrohung der Bevölkerung dar. (3) Anti-Personen-MinenWir setzen uns dafür ein, dass die im Jahr 1998 ratifizierte Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen auch von den verbliebenen, rund 40 Staaten weltweit, darunter die Großmächte USA, China und Russland, ratifiziert wird. Insbesondere sollte der EU-Mitgliedsstaat Polen zur umgehenden Ratifizierung und Umsetzung aufgefordert werden. (4) NanotechnologieInsbesondere im Medizinbereich macht die Forschung und Entwicklung sogenannter Nanobots bzw. Naniten große Fortschritte. Während die friedliche Nutzung dieser Technologie erstrebenswert ist, sehen wir erhebliche Risiken in einer möglichen militiärschen Nutzung als Angriffswaffe. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, frühzeitig durch internationale Verträge den Einsatz von Nanotechnologie als Waffe gegen Lebewesen zu unterbinden. (5) Neuartige biologische Kampfstoffe und andere "innovative" WaffenGanz besonders wendet sich die Piratenpartei gegen jegliche Überlegungen und Versuche, chemische, biologische oder andere Kampfmittel zu entwickeln, die sich z.B. gegen einen bestimmten Genotypus richten oder aufgrund der Neuartigkeit ggf. nicht mehr unter die bestehenden Regelungen und internationalen Abkommen zur Ächtung bestimmter Waffen fallen sollen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Konventionen gegen die Entwicklung und Anwendung von innovativen neuen Massenvernichtungswaffen von allen Staaten, insbesondere den mit uns verbündeten, anerkannt und ratifiziert werden. (6) KampfdrohnenDurch den Einsatz bewaffneter Drohnen, welche kostengünstig und ohne die Gefährdung einer Besatzung an vorderster Front eingesetzt werden können, sinkt die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz. Studien zeigen darüber hinaus, dass es zu erheblichen psychologischen Problemen der Operatoren kommen kann, welche aus der Einsatzzentrale oft tausende Kilometer entfernt vom Einsatzort die Waffenladung gegen vermeintlich feindliche Kämpfer im Einsatzgebiet auslösen. Den Einsatz bewaffneter Drohnen sehen wir Piraten als ethisch nicht vertretbar an. Wir setzen uns für einen vollständigen Verzicht der Bundesrepublik auf Beschaffung und Verwendung bewaffneter Drohnen ein. Zudem lehnen wir es ab, dass Standorte ausländischer Truppen im Bundesgebiet als Operationsbasis für bewaffnete Drohnen genutzt werden. Wir unterstützen Bestrebungen, solche Waffensystem zu ächten. (7) Autonome offensive WaffensystemeDie Piraten setzen sich insbesondere für die Ächtung der Entwicklung und Produktion von autonomen offensiven Kampfsystemen ein, bei denen nicht mehr ein Mensch die Entscheidung zum Einsatz einer Bombe oder Granate trifft, sondern eine Maschine. Die rasante Entwicklung des Kampfdrohneneinsatzes zeigt, dass die Ächtung einer Waffengattung sehr viel schwerer durchzusetzen ist, wenn erst enorme Summen in die Entwicklung solcher Waffensystemen investiert wurden. Daher ist es notwendig, schon die Entwicklung von autonomen offensiven Waffensystemen zu ächten. (8) Finanzierung von geächteten WaffenDie Finanzierung von geächteteter Munition und Waffensystemen muss nach Meinung der Piratenpartei ebenso unterbunden werden wie die Produktion selbst. Fonds, die solche Munitionsproduktion finanzieren bzw. darin investieren, dürfen auf keinen Fall durch staatliche Investoren gestützt werden und sollen zur Veröffentlichung dieser Finanzierung gezwungen werden. Herstellerfirmen müssen für die Räumung der Munition haftbar gemacht werden können.
Modul 5: Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Entwicklungspolitik1. Der Titel des Abschnitts "Open Access in der Entwicklungspolitik" soll in "Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Entwicklungspolitik" geändert werden. 2. Die Referenz zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (2003) im letzten Satz, wird durch eine Referenz zur "International Aid Transparency Initiative" (IATI) ersetzt. Antragsbegründungzu Modul 1: Schutz der Privatsphäre im GrundgesetzDer Antrag WP110 wurde in der Initative gemeinsames Wahlporgramm modularisiert eingereicht. Die Textbausteine G173 und G189 erhielten beide ca. 79% Zustimmung und sollten daher im Wahlprogramm wieder zusammengeführt werden. zu Modul 2: Unabhängigkeit der AbgeordnetenDer Text soll sich auf die Abgeordneten der Piratenpartei beziehen. Dies war in der ursprünglichen Fassung nicht eindeutig. zu Modul 3: Offene ListenDie Antragsteller haben festgestellt, dass die beiden Texte so gut wie das selbe fordern und zusammengefügt werden sollten. zu Modul 4: Erweiterung der Ächtung von WaffenDer Antrag hat in einer älteren Version bei der Initiative Gemeinsames Wahlprogramm einen Zuspruch von ca. 75% erhalten. Den Antragstellern waren jedoch die an mehreren Stellen verbesserten Formulierungen wichtig. Deswegen wurde der ältere Text aus dem Gemeinsamen Wahlprogramm zu Gunsten des vorliegenden Textes zurückgenommen. zu Modul 5: Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der EntwicklungspolitikDer für die Initiative eingereite Text hatte eine außergewöhnlich breite Unterstützung von über 86%. Allerdings: Der Begriff Open Access bezieht sich in der Forschung ausschliesslich darauf, dass Ergebnisse von Forschungen veröffentlicht werden. Auch die "Berliner Erklärung (2003)" ist auf dieses Verständnis von Open Access beschränkt. Nun ist es im Bereich der Entwicklungspolitik so, dass die meisten Akteure ihre Berichte bereits veröffentlichen. Somit ist strikt genommen Open Access bereits gegeben. Somit handelt es sich hier um einen Verständnisfehler, der dem Antragssteller zu spät klar wurde. Worauf der Antrag nämlich abzielt, ist, dass die Informationen (Berichte von NROs, Stiftungen und vom BMZ finanzierte Projekte) geordnet, zentral, und übersichtlich zur Verfügung gestellt werden, mit einer Suchfunktion. Dies entspricht eher einer verbesserten Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Deshalb die Änderung der Überschrift. Die "International Aid Transparency Initiative" (IATI) setzt sich zudem dafür ein, dass finanzielle Rohdaten und Inverstitionen im Entwicklungssektor offengelegt werden. Auch dies sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, besonders bei den Projekten, die von parteinahen Stiftungen und erfüllt somit die Absicht des Antrags in vollerem Umfang, als es die Referenz zur "Berliner Erklärung" tut. Deshalb sollte sie diese im letzten Satz des Antragstextes ersetzen.
HinweisAuf der folgenden Seite findet Ihr alle wichtigen Informationen zu den Anträgen der Initiative gemeinsames Wahlprogramm für Neumarkt: Bitte beobachtet diese Seite, um auf dem Laufenden zu bleiben. Diskussion
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