Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP030
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP030 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Außenpolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Die USA und Deutschland (in einer Denkschriftveröffentlichung implizit), haben erklärt, dass die Verpflichtung zum Verzicht auf Weiterverbreitung von Kernwaffen im Kriegsfall außer Kraft gesetzt wird. Wir wollen einen unbedingten Verzicht. |
Schlagworte | Atomwaffen, Atomwaffensperrvertrag, Abrüstung, Kernwaffen, Atombombe, NVV, NPT |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBeseitigung des Kriegsvorbehaltes bei Weiterverbreitung von Kernwaffen AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl im Kapitel "Außenpolitik" bzw. in einem neuen Bereich Sicherheitspolitik, an geeigneter Stelle einzufügen: Der sog. Kriegsvorbehalt, demnach der Atomwaffensperrvertrag oder Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen(NVV)‚nicht mehr maßgebend’ sein soll, wenn die ‚Entscheidung Krieg zu führen’ von der NATO getroffen wird, ist völkerrechtswidrig. Die Piratenpartei fordert, dass der NVV unter allen Umständen und auch im Kriegsfalle gültig sein muss. AntragsbegründungIm Zusammenhang mit der Ratifizierung des NVV im US-Senat hatte der damalige US-Außenminister Rusk am 10. Juli 1968 erklärt “Der NPT (gemeint ist NVV) behandelt nicht Regelungen über die Dislozierung von Kernwaffen auf alliiertem Hoheitsgebiet, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder Verfügungsgewalt darüber einschließen, sofern und so lange nicht eine Entscheidung, Krieg zu führen, getroffen wird, in welchem Zeitpunkt der Vertrag nicht mehr maßgebend wäre.” (abgedruckt u.a. in der Denkschrift der Bundesregierung zum NPT in Bundestagsdrucksache 7/1994, S. 17) Eine solche Einschränkung stellt eine Hintertür dar, die nicht zeitgemäß ist, und sowohl der Nichtverbreitung, als auch der Nichtanwendung von Kernwaffen widerspricht. Diskussion
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