Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA029

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA029
Einreichungsdatum
Antragsteller

Pab

Mitantragsteller
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Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Nach diesem Vorschlag können Anträge im Netz ausgearbeitet werden ("erste Lesung"), bedürfen aber der Annahme durch geheime Abstimmung in Wahllokalen oder durch Brief ("zweite Lesung").
Schlagworte Willensbildung, Internet-Beschlussfassung, SMV, Ständige Mitgliederversammlung, Onlineparteitag, Mitbestimmung, Basisdemokratie, Liquid Democracy, geheim, anonym, Urnenabstimmung
Datum der letzten Änderung 12.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Kombinationsmodell anstelle einer ständigen Internet-Beschlussfassung (SMV)

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, den Abschnitt A der Satzung der Piratenpartei Deutschland in Paragraph 9b um den folgenden Absatz (10) zu ergänzen:

(10) Durch geheime Abstimmung in Wahllokalen oder durch Brief können Beschlüsse auch außerhalb von Bundesparteitagen gefasst werden. Zur Ausarbeitung von Beschlussvorlagen über das Internet wird ein den Prinzipien von Liquid Democracy entsprechendes elektronisches Beteiligungssystem eingerichtet. Das Nähere regelt eine vom Bundesparteitag mit einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu beschließende Geschäftsordnung.

Antragsbegründung

Eine “ständige Mitgliederversammlung” (besser: “ständige Internet-Beschlussfassung”) wie in mehreren Satzungsänderungsanträgen vorgesehen geht an den oft beklagten Problemen von Bundesparteitagen (Ausschluss armer oder zeitlich verhinderter Piraten, Behandlung nur weniger Anträge, keine zeitnahe Positionierung zu Aktuellem) vorbei. Stattdessen schaffen Abstimmungscomputer neue Probleme, die weit schwerer wiegen (z.B. viel weniger Partizipation, qualitativ minderwertige Beschlussflut, verfälschte Mehrheiten, Manipulationsrisiko, Verstoß gegen das Parteiengesetz), besonders die "Hardcore-Anträge" (z.B. durch Klarnamenszwang und Dauerspeicherung des Abstimmungsverhaltens). Dies wird im Einzelnen hier erklärt: http://www.patrick-breyer.de/?p=37090

Dieser Antrag schlägt als Alternative vor, die Vorteile der gemeinsamen elektronischen Ausarbeitung von Texten mit den Vorzügen einer Reallife-Abstimmung (z.B. mehr Partizipation, höhere Qualität der Beschlüsse, bessere Repräsentativität, Vermeidung des Manipulationsrisikos elektronischer Abstimmungscomputer, keine Speicherung des individuellen Abstimmungsverhaltens, rechtliche Zulässigkeit) zu verbinden. Beschlussvorlagen können in einem den Prinzipien von Liquid Democracy entsprechenden elektronischen Beteiligungssystem ausgearbeitet werden (entspricht einer "ersten Kammer" oder "ersten Lesung"). Über sie wird dann in Wahllokalen oder durch Brief geheim abgestimmt (entspricht einer "zweiten Kammer" oder "zweiten Lesung"). Denkbar ist z.B. eine monatliche dezentrale Abstimmung in den Geschäftsstellen der Bezirke oder der Landesverbände ergänzt durch die Möglichkeit der Briefabstimmung für zeitlich verhinderte. Der Antrag ist bewusst offen formuliert, um der Geschäftsordnung nicht vorzugreifen. Diese soll in einem offenen Verfahren erarbeitet werden.

Im Unterschied zu den SMV-Anträgen wird festgelegt, dass die Geschäftsordnung - ebenso wie der Antrag selbst - nur mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden kann. Dies schließt es aus, die Satzungsänderung als "trojanisches Pferd" zu nutzen, um eine bestimmte Ausgestaltung des Beteiligungssystems mit einfacher Mehrheit festlegen zu können. Die Regeln der Willensbildung der Piratenpartei sind von so grundlegender Bedeutung, dass sie von einer breiten Mehrheit getragen sein müssen. Nur so kann das Ziel der breiten Akzeptanz und Partizipation erreicht werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA003, SÄA009, SÄA010, SÄA011, SÄA021, SÄA026, SÄA027