Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/X012

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer X012
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ideenwanderer

Antragstyp Sonstiger Antrag
Antragsgruppe Programmdebatte
Zusammenfassung des Antrags Grundlage dieser Strukturordnung ist die Erkenntnis, dass sich Arbeiten in Teams zumeist besser erledigen lassen. Für solche Gruppierungen (Organisationseinheiten) soll diese Ordnung ähnliche Voraussetzungen schaffen ohne die Individualität einer solchen Gruppe zu beschneiden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

STRUKTURORDNUNG

Antragstext

STRUKTURORDNUNG

17.1 Präambel

Grundlage dieser Strukturordnung ist die Erkenntnis, dass sich Arbeiten in Teams zumeist besser erledigen lassen.
Für solche Gruppierungen (Organisationseinheiten) soll diese Ordnung ähnliche Voraussetzungen schaffen ohne die Individualität einer solchen Gruppe zu beschneiden.


17.2 – Begriffe

(1) Organisationseinheiten im Sinne dieser Ordnung sind

a) Crews
b) Squad
c) Arbeitsgruppen (AG)
d) Arbeitskreise (AK)
e) Projektgruppen (PG)

(2) Die Koordination der Organisationseinheiten erfolgt in Textform.


17.3 – Transparenz

(1) Die Treffen aller Organisationseinheiten sind grundsätzlich öffentlich.
(2) Jede Organisationseinheit gibt jährlich einen Tätigkeitsbericht gegenüber der zuständigen Gliederung ab, der diesen veröffentlicht.


17.4 – Gründung einer Organisationseinheit

(1) Die Gründung eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe sind auf der Mailingliste der Organisationseinheit und mit ausreichend Zeit auf der Organisationsliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.
(2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder eines Landesverbandes Ihren Willen dazu bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung der nächst höheren Gliederung in Textform oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
(3) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind zu vermeiden.
(4) Organisationseinheiten werden mit dem Präfix „AK“, „AG“ oder „PG“ abgekürzt und enthalten das Suffix „Des Landesverbandes“.


17.5 – Entscheidungsmodell und Arbeitsstruktur

(1) Sofern kein eigenes Entscheidungsmodell beschlossen wurde, gilt die einfache Mehrheit für Beschlüsse.
(2) Die Organisationseinheiten Arbeitskreis, Arbeitsgruppe und Projektgruppe benennen mindestens einen Koordinator, der Ansprechpartner für andere Parteiorgane ist.


17.6 – Mitgliedschaft in Organisationseinheiten

(1) Mitglied einer Organisationseinheit im Sinne dieser Ordnung kann jeder Pirat und Nicht-Pirat werden. Nicht-Piraten dürfen Anträge stellen aber nicht abstimmen. Mehrfachmitgliedschaften sind erlaubt.
(2) Der Austritt aus einer Organisationseinheit ist durch einfache Willenserklärung möglich.
(3) Sollte sich die Organisationseinheit keine eigenen Regelungen diesbezüglich gegeben haben, können ihre Mitglieder über den begründeten Ausschluss eines anderen Mitglieds mit 2/3-Mehrheit entscheiden Diese Entscheidung ist zu protokollieren.


17.7 – Auflösung

(1) Eine Organisationseinheit löst sich auf, wenn

a) sie dies mit einer 2/3-Mehrheit der bei einem Treffen anwesenden Mitglieder beschließt,
b) weniger als drei Mitglieder eines Landesverbandes sind,
c) der zuständige Landesverband die Inaktivität selbiger feststellt


17.8 – Crews

(1) Innerhalb der Crews sind die Piraten gleich. Es gibt keine Vorstände oder Kapitäne
(2) Crews sind Organisationseinheiten die Regional arbeiten.
(3) Crews sollten sich in kurzen Abständen zusammenfinden.
(4) Crews können sich Crew-Regeln geben.


17.9 – Squads

(1) Innerhalb der Aquads sind die Piraten gleich. Es gibt keine Vorstände
(2) Squads sind Organisationseinheiten die überregional arbeiten.
(3) Squads sollten sich in kurzen Abständen zusammenfinden.
(4) Squads können sich Squad-Regeln geben.


17.10 – Arbeitskreis

(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen und somit zur innerparteilichen Willensbildung.


17.11 – Arbeitsgruppe

(1) Eine Arbeitsgruppe bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind.


17.12 – Projektgruppen

(1) Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind.
(2) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst.
(3) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.

Antragsbegründung

Die Organisationseinheiten sind das soziale Bindeglied der Piratenpartei. Durch die Organisationseinheiten wird ein Gemeinschaftsgefühl und sozialer Zusammenhang geschaffen; kein Pirat hat das Gefühl, ein Einzelkämpfer zu sein. Die Piratenpartei soll durch eine Strukturordnung seine Organisationseinheiten festigen und dadurch die Basisdemokratie stärken.
Die Regelungswut der Gliederungen bis in die OV hinein, behindert die Gründung der unten beschriebenen Organisationseinheiten maßiv.
Es gibt schon Planungen Stammtischordnungen- und Crewordnungen einzuführen.
Die Organisationseinheiten gründen sich immer an der Basis, durch diese Strukturordnung wird die Vorgehenweise der Selbstbestimmung geregelt.
Organisationseinheiten sollen sich selbst einen Kodex, Arbeitsgrundlage, Ordnung, Verordnung, Regelung oder Regeln der Zusammenarbeit geben.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge