Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA065
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA065 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §10 |
Zusammenfassung des Antrags | § 10 Bewerberaufstellung für die Wahlen
zu Volksvertretungen |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
Antragstitel§ 10 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen AntragstextEs wird beantragt beim Bundesparteitag die Satzung dahingehend zu ändern, das in die Satzung zu § 10 ( Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen wie folgt abgeändert bzw. ergänzt wird: Bisher § 10 (1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände. Neu § 10 [1] Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzung der Bundespartei. Die Landesverbände übernehmen die Bestimmungen der Bundessatzung. (2) bleibt unverändert bestehend Neu (3) Die Aufstellungsversammlungen werden auf den jeweiligen Aufstellungsversammlungen der Untergliederungen durchgeführt, konform zu den bestehenden Wahlgesetzen. Während der Aufstellungsversammlung wird nur die durch Wahl zu bestimmende Liste aufgestellt. Nach Abschluss der Wahl der Kandidaten wird die Aufstellungsversammlung auf einen 4 Wochen später zu erfolgenden Termin vertagt. Neu (4) Die Aufstellungsversammlung hat auch ein Punktesystem zu beschließen, nach dessen Verfahren die Reihenfolge der späteren Listenplatzierung zu erfolgen hat. Dieses Punktesystem erlaubt es, jedem stimmberechtigen Mitglied er Untergliederung der Piratenpartei, jedem Listenkandidaten eine Punktebewertung zwischen 0 (schlecht) und 9 (sehr gut) zu vergeben. je mehr Punkte ein Kandidat von der Liste erhalten konnte, um so weiter vorne ist seine Platzierung später auf der Liste. Neu (5) Nach der Vertagung der Aufstellungsversammlung wird jedem stimmberechtigtem Mitglied der wählenden Untergliederung ein personifizierter, einmaliger Stimmzettel übermittelt, auf dem er dann durch das Punkteverfahren die Möglichkeit erhält, über die Reihenfolge der Platzierungen basisdemokratisch mitzustimmen. Das Briefwahlverfahren rein für die Wertungsvergabe, auf welcher Platzierung die schon vor Ort bei der Aufstellungsversammlung in die Liste gewählten Kandidaten dann landen, ist zulässig und rechtssicher sowie basisdemokratisch umsetzbar. Neu (6) Die Stimmzettel für die Punktevergabe sind nicht identifizierbar, jedoch wird jedem stimmberechtigten Mitglied ähnlich wie bei Liquid Feedback einmalig ein Zugangscode zum herunterladen seines eigenen Stimmzettels übermittelt. Mitglieder, die nicht verifizerbar über elektronischen Zugang verfügen, wird dann auf dem Postwege Ihr Stimmzettel beweisfähig auf dem Postweg übermittelt. Neu (7) Alle Stimmzettel müssen bis 4 Werktage um 23:59 Uhr vor dem Fortsetzungstermin der Aufstellungsversammlung per Post in einem neutralen Umschlag,der sich in einem Umschlag für die Landesgeschäftsstelle oder der Geschäftsstelle der jeweiligen Gliederung befindet, an diese zu Lasten des stimmberechtigten Mitgliedes versendet werden.Datum des Poststempels ist hier als Nachweis ausreichend. Neu (8) Am Fortsetungstermin werden alle abgegebenen Stimmzettel überwacht ausgewertet und das Ergebnis dann den anwesenden des Fortsetungstermins mitgeteilt sowie rechtssicher dokumentiert. AntragsbegründungAls Partei verpflichtet sich die Piratenpartei Deutschland, eine basisdemokratische Partei mit Beteiligung aller stimmberechtigten Mitglieder zu sein. Dieser Anspruch ist, wie zuletzt die Aufstellungsversammlung in Niedersachsen zur LTW 2013 zeigte, nicht umsetzbar. Um eine Wiederholung einer Aufstellungsversammlung egal in welcher Gliederung im Vorfeld zu vermeiden, und um dann aber die Listenplatzierungen basisdemokratisch mit den Stimmzetteln aller stimmberechtigten Mitglieder der Gliederung zu errreichen, war diese Erfahrung aus Niedersachsen sehr hilfreich. Da dieses Pozedere aus Niedersachsen aber auch demonstrierte, wie rechtssicher eine Vertagung einer Aufstellungsversammlung sein kann, war die Lehre daraus zu ziehen, diese Vertagungen fest zu implementieren, weil die eigentliche Aufstellungsversammlung ja beendet ist und somit Neukandidaten auf dem Vertagungstermin nicht mehr zugelassen werden können. Aber um nicht in den Verdacht zu geraten, man wolle nur eine geringen Anzahl aller stimmberechtigten Mitglieder an der Platzierungsvergabe teilhaben lassen, wäre der Weg über eine zugelassene Briefwahl basisdemokratisch innerhalb von kurzer Zeit durchaus möglich sowie ebenso auch innerhalb des rechtssicheren, zulässigen Rahmens. Basisdemokratie ist schwer, schmerzhaft und vielleicht auf diesem Wege etwas teurer als 2 - 3 Aufstellungsversammlungen, meint bestimmt nun der eine oder andere argumentieren. Aber die Kosten in Niedersachsen waren mindestens 5 - Mal so hoch wie eine einmalige Aufstellungsversammlung, eine Vertagung selbiger auf 4 Wochen später ( wo man schon am 2. Tag Programm-Parteitag machen könnte) sowie der Portokosten, da sich jedes stimmberechtigte Mitglied liebend gerne die 0,55 Euro selbst aus der Tasche holen wird, nur um seinen eigenen Stimmzettel mit der Punktebewertung zurück an die Geschäftsstelle der Gliederung zu senden. Nur so kann das Maximum an möglicher Basisbeteiligung erreicht werden. Diskussion
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