Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA061
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA061 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §5 |
Zusammenfassung des Antrags | Satzungsänderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrags |
Schlagworte | Mitgliedsbeitrag |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSatzungsänderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrags AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung entsprechend zu ändern: Neu: § 5 Abs. 6 Finanzordnung: Änderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrags können nur vom Finanzrat dem Parteitag vorgelegt werden.
§ 5 Abs. 6 Finanzordnung: Der Finanzrat erarbeitet Änderungsvorschläge zur Höhe des Mitgliedsbeitrages. AntragsbegründungAbstimmungen in Sachen „Höhe des Mitgliedsbeitrages“ sollten, anders als in Neumünster, auf ein nötiges Maß reduziert werden. Darüber hinaus sollten die Finanzen betreffende Änderungsanträge in ihren Auswirkungen begründet sein. Der Finanzrat hat Einblick in die Finanzen und die Mitgliederstruktur des Bundes und der Länder, so dass dem Parteitag eine Beitragsänderung in bestimmter Höhe auch in den Auswirkungen auf die einzelnen Gliederungen betragsmäßig dargelegt werden kann. Damit werden künftig Beitragserhöhungsvorschläge nicht ins Blaue hinein, sondern begründet und damit in den Auswirkungen nachvollziehbar dem Parteitag zur Entscheidung vorgelegt. Diskussion
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