Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA060

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA060
Einreichungsdatum
Antragsteller

Albert Barth

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §3
Zusammenfassung des Antrags Schriftlicher Aufnahmeantrag
Schlagworte schriftlicher Aufnahmeantrag
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Schriftlicher Aufnahmeantrag

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, die Satzung entsprechend zu ändern:


Neu:

§ 3 Abs. 2 Bundessatzung: Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung. Die Annahme des Aufnahmeantrags ist dem Antragsteller mitzuteilen. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich begründet werden.


Alt:

§ 3 Abs. 2 Bundessatzung: Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.

Antragsbegründung

Die Äußerung des Aufnahmewillens bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form, so dass die Willenserklärung nach allgemeinem Vereinsrecht auch mündlich abgegeben werden kann. Aktuell werden Aufnahmeerklärungen schnell mal einfach online erteilt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Aufnahme schriftlich erfolgen. Das kann auch per Fax oder Scan im E-Mail-Anhang geschehen. Bereits heute wird die Mitgliedschaft durch Zusendung des Mitgliedsausweises nach § 3 Abs. 6 Bundessatzung dem Bewerber bestätigt. Der Änderungsantrag zieht also keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nach sich.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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