Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA051

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA051
Einreichungsdatum
Antragsteller

MacGyver1977 (Volker John), toso (Torsten Sommer), Carsten Trojahn, Ralf Gloerfeld, Michele Marsching (mmarsching)

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §24
Zusammenfassung des Antrags Anpassen von §24 der Finanzordnung
Schlagworte wirtschaftlicher, Geschäftsbetrieb, Finanzordnung
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen in der Satzung den §24 der Finanzordnung durch folgende Formulierung zu ersetzten:

§ 24 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
(1) Das Eröffnen oder Unterhalten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben im Namen der Piratenpartei Deutschland ist von einem, durch den Bundesvorstand zu bestellenden, Beauftragten zu besorgen.

(2) Abweichende Regelungen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Namen einzelner Untergliederungen können in den Satzungen der betreffenden Landesverbände getroffen werden.

(3) Treffen die entsprechenden Landesverbände keine Regelungen, so fallen die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der entsprechenden Gliederung in die Verantwortung der Bundespartei.

Antragsbegründung

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Namen der Piraten auf Bundesebene dürfen weiterhin nur durch den Bundesvorstand initiiert werden. Für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe im Namen der Untergliederungen müssen von den jeweiligen Landesverbänden Regelungen in ihren Satzungen getroffen werden. Treffen die Landesverbände keine Regelungen, ist für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erneut der Bundesvorstand zuständig. Dadurch wird an dieser Stelle nicht mehr in die Finanzautonomie der Verbände eingegriffen. Da für eine Gründung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes umfassende rechtliche Recherchen und Prüfungen der Voraussetzungen erforderlich sind, ergeben sich automatisch die nötigen Absprachen mit den anderen Gliederungen. Des Weiteren wiederspricht die aktuelle Fassung der Philosophie der Piraten und schließt parallel Strukturen gänzlich aus. Eine Entwicklung hin zur Top-Down Mentalität ist nicht in Einklang mit dem Verständnis der Piraten für eine neue und offene Politik zu bringen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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