Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA046
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
![]() |
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
![]() |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA046 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §24 |
Zusammenfassung des Antrags | Klarstellung, dass der Bund oder sein Beauftragter einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb der Piratenpartei eröffnen und unterhalten dürfen. |
Schlagworte | wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelWirtschaftlicher Geschäftsbetrieb AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen, § 24 wie folgt zu ändern: Es ist den Gliederungen der Piratenpartei außer dem Bundesverband grundsätzlich nicht gestattet, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu eröffnen oder zu unterhalten. Über Ausnahmen entscheidet der Bundesschatzmeister oder sein Beauftragter nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Die Abwicklung von unternehmerischen Tätigkeiten ist von einem Beauftragten zu besorgen, der vom Bundesvorstand bestellt wird. AntragsbegründungDie bisherige Formulierung war unklar, ob der Bund überhaupt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben darf. Deshalb ist diese Änderung notwendig. Diskussion
Konkurrenzanträge |