Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA040
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA040 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §11 |
Zusammenfassung des Antrags | Die hier vorgeschlagene Satzungsänderung schiebt Lobbyständen bzw. Werbemaßnahmen von Unternehmen und Verbänden auf Bundesparteitagen der PIRATEN zukünftig einen Riegel vor und schreibt strenge Regeln für das Finden von Ausnahmen vor. |
Schlagworte | Sponsoring, Parteitag, Werbung, Sponsoring, Lobbyismus, Lobbying, Transparenz |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKein Sponsoring und keine Werbestände auf Bundesparteitagen der PIRATEN AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen: Der aktuell gültigen Satzung der Piratenpartei Deutschland wird in Abschnitt A (Grundlagen) folgendes als § 11b (Sponsoring) hinzugefügt: § 11b - Sponsoring (1) Sponsoring, Informations- und Werbestände sowie Give-aways und Verkaufsaktionen, die nicht von der Piratenpartei Deutschland durchgeführt werden, sind auf Bundesparteitagen nicht zugelassen. (2) Ausnahmen können vor jedem Bundesparteitag durch den Bundesvorstand nach einem von ihm gewählten Auswahlverfahren oder durch ein von ihm bestimmtes Gremium festgelegt werden. Schwerpunkt soll bei der Auswahl die Informationsrelevanz für die Parteimitglieder auf dem Parteitag und die angenommene Parteinähe sein. Die gewählten Ausnahmen müssen spätestens 30 Tage vor dem Bundesparteitag in einer öffentlich einsehbaren Liste aufgelistet werden. Es wird durch die Piratenpartei keinerlei finanzielle Entschädigung angenommen. AntragsbegründungAusuferndes Sponsoring auf Parteitagen war bei den Piraten bisher noch nie ein großes Problem. Das liegt wohl daran, dass es ein hohes Maß an Sensibilisierung für das Thema gibt. Trotzdem ist es sinnvoll, in diesem Feld, wo es bisher keine Regelung existiert, die Regelungslücke zu schließen. Es ist klar, dass wir Sponsoring in der Form wie es auf Parteitagen anderer Parteien praktiziert wird, nämlich zur finanziellen aber nicht als Spende verbuchbare Mittelacquise, ablehnen. Daher soll Sponsoring grundsätzlich abgelehnt werden. Gleichzeitig wollen wir uns nicht der Möglichkeit berauben, Organisationen, deren Vorstellung der Ziele und Inhalte für die auf dem Parteitag anwesenden Parteimitglieder interessant sein dürften, als Informationsstände zu präsentieren. Daher muss es Ausnahme geben. Naheliegende Ausnahmen wären zum Beispiel die Jungen Piraten. Es ist jedoch absehbar, dass zusätzlich zu den Jungen Piraten weitere Ausnahmefälle auftreten werden (wie z.B. die in Planung befindliche parteinahe Stiftung oder parteinahe Berichterstatter wie das Piratorama o.ä.). Wenn es für deren Zulassung jedes Mal einen Beschluss des Bundesparteitages braucht, produzieren wir damit unnötigen Antragsfoo. Es sollte daher eine Regelung gefunden werden, wie der Bundesvorstand die Mitglieder im Vorfeld des Parteitags in das jeweilige Finden der Ausnahmen beteiligt. Das könnte man zum Beispiel über eine LimeSurvey-Umfrage oder etwas ähnliches durchführen. Diese Ausgestaltung sollte jedoch nicht in der Satzung festgeschrieben werden, sondern im laufenden Prozess entwickelt und verbessert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Ausnahmen immer im Vorfeld veröffentlicht werden müssen. Diskussion
Konkurrenzanträge |