Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA036
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA036 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Swanhild Goetze, Sven Schomacker und alle Anwesenden des Verwaltungstreffens am 20.10.2012 |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §11 |
Zusammenfassung des Antrags | Schaffung der Möglichkeit für ein ausschließlich schriftliches Verfahren des Schiedsgerichtes |
Schlagworte | Ausschluss von Mitgliedern |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelBesonderes Verfahren bei Zahlungsverzug AntragstextDer Bundesparteitag möge eine Änderung im Abschnitt C (Schiedsgerichtordnung)beschließen: Es wird ein neuer § 11a mit folgendem Wortlaut eingefügt: § 11 a Besonderes Verfahren bei Zahlungsverzug „Befindet sich ein Mitglied mit seinen Beiträgen im anhaltenden Zahlungsverzug und wird daraufhin der Antrag auf Parteiausschluss gestellt, findet ausschließlich ein schriftliches Verfahren statt. Abweichend von § 17 Abschnitt C (Schiedsgerichtsordnung ) trägt die Verfahrenskosten im Fall des rechtskräftigen Ausschlusses das ausgeschlossene Mitglied.“ AntragsbegründungEin Ausschluss aus der Partei kann nach dem PartG nur durch ein SG erfolgen. Da es sich um ein streng formelles Verfahren handelt (Zahlung und Antrag auf Absenkung des Beitrags liegen vor oder nicht), kann auf eine zeitraubende und kostspielige mündliche Verhandlung verzichtet werden. Dem rechtlichen Gehör ist genüge getan, indem dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Einlassung gewährt wird. Innerhalb der Einlassungsfrist kann auch eine Nachzahlung der Beiträge erfolgen oder der Antrag auf Absenkung gestellt werden. Diskussion
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