Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA036

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA036
Einreichungsdatum
Antragsteller

Swanhild Goetze, Sven Schomacker und alle Anwesenden des Verwaltungstreffens am 20.10.2012

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §11
Zusammenfassung des Antrags Schaffung der Möglichkeit für ein ausschließlich schriftliches Verfahren des Schiedsgerichtes
Schlagworte Ausschluss von Mitgliedern
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Besonderes Verfahren bei Zahlungsverzug

Antragstext

Der Bundesparteitag möge eine Änderung im Abschnitt C (Schiedsgerichtordnung)beschließen:

Es wird ein neuer § 11a mit folgendem Wortlaut eingefügt:

§ 11 a Besonderes Verfahren bei Zahlungsverzug

„Befindet sich ein Mitglied mit seinen Beiträgen im anhaltenden Zahlungsverzug und wird daraufhin der Antrag auf Parteiausschluss gestellt, findet ausschließlich ein schriftliches Verfahren statt. Abweichend von § 17 Abschnitt C (Schiedsgerichtsordnung ) trägt die Verfahrenskosten im Fall des rechtskräftigen Ausschlusses das ausgeschlossene Mitglied.“

Antragsbegründung

Ein Ausschluss aus der Partei kann nach dem PartG nur durch ein SG erfolgen. Da es sich um ein streng formelles Verfahren handelt (Zahlung und Antrag auf Absenkung des Beitrags liegen vor oder nicht), kann auf eine zeitraubende und kostspielige mündliche Verhandlung verzichtet werden. Dem rechtlichen Gehör ist genüge getan, indem dem Mitglied Gelegenheit zur schriftlichen Einlassung gewährt wird. Innerhalb der Einlassungsfrist kann auch eine Nachzahlung der Beiträge erfolgen oder der Antrag auf Absenkung gestellt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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