Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA031
<- Zurück zum Antragsportal | Satzungsänderungsanträge
![]() |
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
![]() |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SÄA031 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Florian 'branleb' Zumkeller-Quast |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §7 |
Zusammenfassung des Antrags | [[Zusammenfassung::Der SÄA wird um einen Punkt, um den ich nach dem Unterstützungsbeschluss des LV BW gebeten wurde.]] |
Schlagworte | Beitragsrückstand, Mitgliedschaft |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
Antragstitel[[Antragstitel::Ergänzungsantrag zu Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA030]] AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, Abschnitt B (Finanzordnung) § 7 um einen Absatz mit der nächsten freien Nummer zu erweitern. Der Wortlaut des Absatzes ist: "Zuständig für die Feststellung der Beendigung der Mitgliedschaft aufgrund von Beitragsrückstand ist der zuständige Vorstand." AntragsbegründungIch halte das für selbstverständlich, weil es aus der restlichen Satzung folgt. Zur Klarstellung sei das aber nochmal hier explizit genannt. Diskussion
Konkurrenzanträge |