Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA649
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA649 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Urheberrecht„Urheberrecht“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Kein Sonderstatus von Software im
Urheberrecht |
Schlagworte | Software, Urheberrecht |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKein Sonderstatus von Software im Urheberrecht AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Grundsatzprogramm in den Bereich Urheberrecht aufzunehmen, sowie alle diesem Antrag widersprechenden Forderungen nach Sonderbehandlung von Software im Urheberrecht aus dem Grundsatzprogramm zu streichen: Wir lehnen einen Sonderstatus von Software im Urheberrecht ab, sofern dieser nicht technisch bedingt ist (zum Beispiel zur Wahrung der Interoperabilität). Dies beinhaltet insbesondere die Ablehnung von Privilegien wie zum Beispiel die Einschränkung der Nutzung und Vervielfältigung von Software, die auch über die Regelungen für andere Werksformen hinausgehen. AntragsbegründungSoftware ist mehr und mehr die Substanz, die unser tägliches Leben bestimmt. Sie verdrängt durch ihre faktische Regulierungskraft zunehmend sogar das Recht normgebendes Instrument. Sie ist damit zu wichtig für die freie Entfaltung des Menschen im Informationszeitalter geworden, als dass man ihr einen urheberrechtlichen Schutz zubilligen dürfte. Software hat darüberhinaus genau wie die menschliche Sprache universellen Charakter. Man kann bestimmte Algorithmen oder Verfahren oft nur auf ein und dieselbe oder sehr ähnliche Weise ausdrücken. Es ist daher nicht hinnehmbar, dass bestimmte Programmiermöglichkeiten der Allgemeinheit entzogen werden. Software ist dahingehend eben nicht vergleichbar mit Unterhaltungsmedien, wie Musik oder Film. Die Sparte der Computerspiele benötigt nach dem heutigen Stand der Dinge ebenfalls nicht den Schutz des Urheberrechts. Durch Maßnahmen wie Online-Aktivierungen und Account-Bindung werden bereits viel weitergehende Einschränkungen der Käufer faktisch durchgesetzt als sie eine urheberrechtliche Regelung rechtskonform bewirken könnte. Wir sind weiterhin der Meinung, dass Sonderregelungen für Software im Urheberrecht besonders den kleinen und mittleren Unternehmen schaden, die in Europa bisher noch den größten Teil der IT-Wirtschaft ausmachen. Wir glauben zudem, dass auch ohne urheberrechtliche Sonderstellung sich die Verträge mit Programmierern und Kunden so gestalten lassen, das ein zusätzlicher Rückgriff auf das Urheberrecht für einen normalen Wirtschaftsbetrieb unnötig sein wird. Die Strategie der free-software-Bewegung, sich mit dem Urheberrecht gegen das Urheberrecht zu wehren erkennen wir in der jetzigen Situation an, glauben aber anhand der bisherigen Entwicklung dennoch, dass diese Strategie langfristig nicht die Probleme lösen wird, die Urheberrecht auf Software mit sich bringt. Wir wollen Software nicht als Öl des 21.Jahrhunderts betrachen, sondern als die Luft des 21. Jahrhunderts! Diskussion
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