Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA643
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA643 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Martina P. für die AG Justizpolitik |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Reform der Justiz |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelReform der Justiz AntragstextHiermit beantrage ich, im Namen der AG Justizpolitik in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 in den Abschnitt Recht und Justiz folgenden Text einzufügen: Antragstext: 1. Wir Piraten fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos einsehbar und anonymisiert im Internet veröffentlicht werden, sofern dem nicht berechtigte, überwiegende und schutzwürdige Belange eines Beteiligten entgegenstehen, was jedoch nur auf Antrag zu berücksichtigen ist. 2. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist aufzuheben. Die Staatsanwaltschaften werden zu unabhängigen Behörden. Die Fachaufsicht wird durch die Generalstaatsanwaltschaft geleistet. Zumindest aber bei Strafverfahren, die Korruption, Beamte in herausgehobenen Positionen und/oder politische Mandatsträger betreffen, darf der zuständige Staatsanwalt nicht weisungsgebunden sein, wenn durch eine Weisung ein gerichtliches Verfahren verhindert, die Ermittlungen eingeschränkt oder die Höhe der geforderten Strafe reduziert werden soll. Hierdurch soll verhindert werden, dass strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch die Politik beeinflusst werden. 3. Die Piraten setzen sich für die Einrichtung unabhängiger Untersuchungskommissionen zur Untersuchung und Ermittlung bei dem Verdacht von Straftaten durch Amtsträger ein. Gerade bei dem Verdacht von Straftaten im Amt durch Angehörige von Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) erfolgt die Untersuchung bislang durch Angehörige der gleichen oder der übergeordneten Behörde.Dies gewährleistet weder eine unabhängige noch eine effektive Untersuchung. Aber auch in anderen Verwaltungszweigen besteht in der Regel eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem Schutz »der eigenen Seite«. Durch die Einrichtung der Kommission wird in Zukunft die Gefahr von Interessenskollisionen verringert. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben. Die Untersuchungskommissionen sollen auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen. 4. Wir fordern, dass die Justiz sachlich und personell so ausreichend ausgestattet wird, dass gewährleistet ist, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gesetzten Fristen abgeschlossen werden können. Antragsbegründung- Diskussion
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