Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA625

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA625
Einreichungsdatum
Antragsteller

Marc Salgert

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Medienpolitik„Medienpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Medienvertreter in Deutschland müssen frei vom Verdacht der Einflussnahme durch Dritte sein. Es werden jedoch flächendeckend Vergünstigungen und Rabatte gewährt, um Einfluss zu nehmen. Dies ist öffentlich nicht darstellbar und zu unterbinden.
Schlagworte Medien, Rabatte, Korruptionsbekämpfung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Verbot von Rabatten für Medienvertreter

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 folgendes zum Thema Medienpolitik an passender Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland fordert ein Verbot von Rabatten und Vergünstigungen für Medienvertreter.

Antragsbegründung

In fast allen Bereichen der Wirtschaft werden beim Erwerb von Produkten und Dienstleistungen hohe Nachlässe für Mitglieder von in Verbänden organisierten Medienvertretern gewährt.

Dies stellt jedoch eine klare Vorteilsgewährung dar. Es ist offensichtlich, dass der ausschließliche Zweck der partikulär gewährten Vergünstigungen einer positiven Beinflussung der Medien in Zusammenhang mit Berichten über den Vorteilsgewährer dient.

Dies ist jedoch dem Grundsatz einer freien und unabhängigen Berichterstattung widerläufig und unterminiert eine von Interessenkonflikten freie Meinungsbildung.

Des weiteren ist diese besondere Form der Begünstigung einer isoliert priviligierten Interessengruppe in der Öffentlichkeit nur schwer vermittelbar, da diese die Vergünstigungen durch erhöhte Bezugspreise finanzieren muss.

Es obliegt jedoch gerade und in besonderem Maße Medienvertretern, deren Aufgaben es ist Korruption und Beeinflussung von Interessengruppen öffentlich zu machen, eine besondere Verantwortung sich von vorneherein selber jeglicher Form der Einflussnahme unverdächtig zu machen.

Dies ist jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Die Gewährung von Rabatten und Vergünstigungen für Vertreter aller Mediengattungen ist deshalb zu unterbinden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge