Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA605

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA605
Einreichungsdatum
Antragsteller

Christian Specht

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Allgemeine Werte und Menschenbild„Allgemeine Werte und Menschenbild“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Forderung eines grundsätzlichen Rechtes auf öffentliche Nacktheit.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Nacktheit im öffentlichen Raum

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text an redaktionell geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm aufzunehmen:

Die Piraten erkennen Nacktheit auch im öffentlichen Raum als freie Persönlichkeitsentfaltung an. Um diesem Wege der Persönlichkeitsentfaltung Geltung zu verschaffen, ist es notwendig, dass Nacktheit im öffentlichen Raum nicht nur nicht verboten, sondern ausdrücklich erlaubt wird. Daher ist ein grundsätzliches Recht auf öffentliche Nacktheit gesetzlich ausdrücklich zu benennen und zu verankern.

Antragsbegründung

Nacktheit ist verschiedensten Formen als Teil unserer Kultur anerkannt (z. B. Kunst, Erotik, Freikörperkultur...). Dies betrifft durchaus auch den öffentlichen Raum. Dennoch und obwohl Nacktheit im öffentlichen Raum nicht ausdrücklich verboten ist, kann sie als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung betrachtet und als „Belästigung der Allgemeinheit“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dabei kann die „Allgemeinheit“ schon bei einer einzigen sich warum auch immer belästigt fühlenden Person beginnen.

Dies ist eine unangemessene Einschränkung für alle Menschen, die freizügige Kleidung oder gänzliche Nacktheit als Bestandteil der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit betrachten. Dem ist durch ein ausdrückliches Recht auf öffentliche Nacktheit abzuhelfen.

Dieser Antrag konkurriert mit PA609 "Kleiderordnung im öffentlichen Raum"

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge