Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA587

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA587
Einreichungsdatum
Antragsteller

Robert Ulmer

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags Schritte zum bedingungslosen Grundeinkommen, die bei den am schlechtesten gestellten Personengruppen bereits kurzfristig zu spürbaren Einkommensverbesserungen führen.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Schritte zum bedingungslosen Grundeinkommen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschließen und im Wahlprogramm am Ende des Absatzes „Bedingungsloses Grundeinkommen“ (Modul 1) und nach „Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV“ (Module 2 bis 7) einfügen:


Modul 1: Der Weg zum allgemeinen Grundeinkommen führt über gruppenspezifische Grundeinkommen.

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in einem großen Schritt ist nicht sinnvoll. Besser ist die kurzfristige Umsetzung von Reformschritten, die in die Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle führen. Wichtig ist, dass diese Schritte die Einkommenssituation der am schlechtesten gestellten Personengruppen verbessern. Mit diesen Schritten lassen sich bereits heute Erfahrungen mit dem gesellschaftlichen Wandel und den ökonomischen Folgen, die ein zukünftiges BGE bringen würde, machen. Ebenso wächst die Klarheit über Finanzierungserfordernisse und Finanzierungsmöglichkeiten.

Während die Enquetekommission die Wege der langfristigen Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens ermittelt, können kurzfristig bereits einige Schritte umgesetzt werden.


Modul 2: Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Abschaffung der Sanktionen im SGB II und SGB XII wurden 2011 in Offenbach bereits beschlossen. Folgender Text soll angefügt werden:

Sanktionen, die darin bestehen, das Existenzminimum zu kürzen, sind in jedem Fall unverhältnismäßig und haben in einem freiheitlichen Rechtsstaat nichts verloren. Die Sanktionsdrohung lähmt und belastet. Indem sie zahllose Menschen zu beruflichen Kompromissen zwingt, wirkt sie bis weit in die Mitte der Erwerbsgesellschaft hinein als Freiheitseinschränkung.


Modul 3: Verbesserung der Einkommenssituation der Einwanderer und Flüchtlinge

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Einwanderer und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der Einwanderer, deutlich verbessert werden.

Die Diskriminierung durch das Asylbewerberleistungsgesetz ist menschenunwürdig und muss abgeschafft werden.


Modul 4: Abschaffung der Kinderarmut

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, mit der Erhöhung des Kindergeldes die Kinderarmut abzuschaffen. Die Perspektive ist die Einführung eines Kindergrundeinkommens.

Kinderarmut schließt Kinder einkommensschwacher Eltern von gesellschaftlicher Teilnahme, insbesondere von vielen Bildungsangeboten aus. Auf diese Weise wird die Benachteiligung durch Herkunft von Beginn an verfestigt. Gleiche Bildungschancen für alle können mit einem Kindergrundeinkommen viel wirkungsvoller realisiert werden als beispielsweise mit bürokratieintensiven "Bildungspaketen".


Modul 5: Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein.

Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge. Die Grundsicherung im Alter soll Altersarmut für alle verhindern. Um dies zu erreichen ist der Regelsatz zu erhöhen (vgl. Modul 6). Rentenzahlungen und Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Altersvorsorge und sonstige Einkommen sollen nur noch teilweise bei der Grundsicherung angerechnet werden. Dadurch erhöht jeder eingezahlte Rentenbeitrag und jede erworbene Anwartschaft auf Leistungen der Privatvorsorge auch die tatsächlichen Alterseinkommen. Langfristig soll die Bedürftigkeitsprüfung bei der Grundsicherung entfallen und diese dadurch zu einem Grundeinkommen weiterentwickelt werden.


Modul 6: Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen, z.B. beim Arbeitslosengeld II, ist der Regelsatz zu erhöhen, um Armut nachhaltig abzuschaffen.


Modul 7: Bedingungsloses Grundeinkommen global

Das Grundeinkommen ist eine universalistische Forderung, die niemanden ausschließt. Die Perspektive ist die weltweite Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens. Mit einem Welternährungseinkommen ließe sich in kurzer Zeit weltweit der Hunger beenden. Die Piratenpartei Deutschland unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Antragsbegründung

Es gibt im Wesentlichen zwei Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen:

1. Ein Grundeinkommen für alle in nicht-existenzsichernder Höhe, ein partielles oder Sockelgrundeinkommen. Dieser Weg fasziniert viele BGE-Befürworter, denn er macht tatsächlich ernst mit einer Transferzahlung an alle. Vorstellbar ist eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und daraufhin eine allmähliche Erhöhung des Geldbetrages, bis eine existenzsichernde und Teilhabe ermöglichende Höhe erreicht ist.

Aber dieser Weg hat zwei Nachteile. Erstens ist er nur auf den ersten Blick eine sehr einfache Lösung. Denn die Zahlung des Geldes ist abzustimmen mit einer Vielzahl von Regelungen über andere Mindestsicherungen. Hier nur ein Beispiel: Es muss im SGB II („Hartz IV“) festgelegt werden, inwiefern die Zahlung des partiellen Grundeinkommens mit dem Arbeitslosengeld II zu verrechnen ist. Auch wenn das partielle GE abzugsfrei zum Arbeitslosengeld II hinzukommt, was die sympathischste Lösung wäre, müsste das SGB II zu diesem Zweck geändert werden.

Der zweite Nachteil ist, dass ein Grundeinkommen in nicht existenzsichernder Höhe das Ziel der Besserstellung der Schlechtestgestellten nicht konsequent genug verfolgt. Gerade die Ärmsten werden auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung im heutigen Stil angewiesen sein. Auch wenn es, anders als heute, keine Sanktionsdrohung mehr gäbe, ist trotzdem der Nachweis der eigenen Bedürftigkeit eine Hürde, an der bekanntlich gerade die Bedürftigsten, die schlecht Informierten, die im Umgang mit Behörden wenig Gewandten, am ehesten scheitern werden.

2. Aus diesen beiden Gründen plädiere ich für den Einführungspfad der Übergangsschritte. Entscheidend ist, dass die Schritte schon heute Probleme lösen, dass sie bei den am schlechtesten gestellten Personengruppen zu spürbaren Verbesserungen führen. Die vier Kriterien des bedingungslosen Grundeinkommens dienen dabei als „Kompass“:
- existenzsichernde und Teilhabe ermöglichende Höhe
- individueller Rechtsanspruch
- keine diskriminierende Bedürftigkeitsprüfung
- kein Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge