Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA586

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA586
Einreichungsdatum
Antragsteller

[[Benutzer:lynX|carlo von lynX]]

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Internet und Netzpolitik
Zusammenfassung des Antrags Servermaschinen und virtuelle Server, welche private Kommunikationen zwischen Personen regeln und mitunter speichern, sollen rechtlich als befriedetes Besitztums aller Betroffenen betrachtet werden.
Schlagworte Server dezentral
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Besonderer Schutz für Server, welche Privatdaten führen

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, einen Wahlprogrammpunkt "Digitale Bürgerrechte" einzufügen oder, falls vorhanden, an einen bestehenden Wahlprogrammpunkt "Internet und Netzpolitik" folgenden Absatz einzufügen:

X. Besonderer Schutz für Server, welche Privatdaten führen

Da gemäß der derzeitigen Architektur des Internets private Kommunikation in der Regel durch Server geleitet wird und dort im Klartext einsehbar ist, sind diese Maschinen als erweiterter Lebensbereich aller involvierten Personen zu betrachten, sowohl jener, die dort Dienste direkt benutzen als jene, die Empfänger oder Absender privater Nachrichten sind und somit indirekte Benutzer darstellen. Piraten fordern, dass Servermaschinen und virtuelle Server, welche private Kommunikationen zwischen Personen regeln und mitunter speichern, rechtlich als befriedetes Besitztum aller Betroffenen betrachtet werden sollen. Dies bedeutet, dass jeglicher Eingriff einem Hausfriedensbruch entspricht, dass der Zugriff einer Hausdurchsuchung entspricht und eine dauerhafte Penetration der Überwachung von Privaträumlichkeiten gleichgestellt wird.

Antragsbegründung

Dienste im Internet bedürfen einer festen Adresse, einer dauerhaften Erreichbarkeit und oft guter Netzanbindung. All dies wird in der gegenwärtigen Architektur des Internets privaten Haushalten nicht ermöglicht. Man könnte zwar versuchen Dienste als P2P-Anwendungen neu zu erfinden, oder das Recht auf Heimbetrieb von Servern fordern, das würde aber den Status Quo nicht in Betracht ziehen, dass Server derzeit in Rechenzentren stehen und Dank der Virtualisierung auch noch erheblich leichter zu überwachen sind. Diese Regelung gilt sowohl für privat als gewerblich betriebene Serversysteme. Sie kann eine wirtschaftsstärkende Position für den Standort Deutschland darstellen, da Server grundsätzlich diesen Schutz erfahren sollen, wenn Menschen darüber Privatkommunikationen austauschen, auch wenn keine Bundesbürger involviert sind.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge