Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA579
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA579 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Innen- und Rechtspolitik |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piraten wollen auf Landesebene und Bundesebene von der Innenbehörde und der Justiz unabhängige Beschwerdestellen einrichten, welche Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten aufnehmen und untersuchen. |
Schlagworte | Polizei, Beschwerdestelle, Unabhängigkeit, Internationale Verpflichtungen |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelUnabhängige Beschwerdestelle zur Untersuchung von Polizeifehlverhalten AntragstextDie Piraten wollen auf Landesebene (für Landespolizeien) und Bundesebene (für die Bundespolizei) von der Innenbehörde und der Justiz unabhängige Beschwerdestellen einrichten, welche Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten aufnehmen und untersuchen. Die Leiter der Beschwerdestellen sind vom jeweiligen Landtag bzw. Bundestag zu wählen. Sie nehmen polizeiexterne und -interne Beschwerden entgegen. Beschwerden können sowohl namentlich als auch anonym eingereicht werden. Die Beschwerdestellen sind mit hinreichenden Befugnissen wie z.B Akteneinsicht ausgestattet, arbeiten gemäß eines öffentlich einsehbaren Verfahrens und veröffentlichen die Untersuchungergebnisse in jedem einzelnen Fall, ggf. anonymisiert. Jährlich ist außerdem ein Gesamtbericht an den jeweiligen Landtag bzw. Bundestag zu erstatten. Alle Veröffentlichungen sollen auch im Web zugänglich sein. Die Beschwerdestellen rekrutieren ihre Mitarbeiter durch öffentliche Ausschreibungen, deren Auswahlkriterien ebenfalls veröffentlich werden. Aktive oder ehemalige Polizeibeamte können nur eingestellt werden, wenn ihre weitere Beförderung in der Polizei ausgeschlossen ist. In jeder Untergliederung dürfen sie höchstens eine Minderheit darstellen. AntragsbegründungMomentan gibt es zwar in verschiedenen Bundesländern Beschwerdestellen für polizeiliches Fehlverhalten, aber diese sind ausnahmslos innerhalb der Polizei angesiedelt und damit nicht unabhängig. Als Folge werden laut aktuellen Statistiken weniger als 1% eingehender Beschwerden verfolgt. Deutschland hat sich jedoch in verschiedenen Abkommen dazu verpflichtet, unabhängige Beschwerdestellen einzurichten. Dies wird auch von vielen Menschenrechtsorganisationen gefordert. Beispiele sind: Antifolterkonvention UN Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) Empfehlung der ECRI Empfehlung von Amnesty International Andere Länder sind hier weiter und haben auch gute Erfahrungen gemacht: UK (Independent Police Complaints Commission) Portugal (Inspeccao-Geral da Administracao Interna), Frankreich (Commision nationale de déontologie de la sécurité) Irland Im Unterschied zu PA457 Modul 2 siedelt dieser Antrag die Beschwerdestellen beim jeweiligen Parlament an, nicht bei der Staatsanwaltschaft. Wir folgen hierbei den Empfehlungen von Prof. Hartmut Aden, Leiter des Fachbereichs Polizei und Sicherheitsmanagement an der HWR Berlin und Polizistenausbilder, sowie Yonas Endrias, Mitglied im Berliner Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen. Demnach würde die Ansiedulung bei der Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Aspekte überbetonen. Ein weiterer Unterschied zu PA457 Modul 2 ist, dass wir eine Zusammensetzung von Taskforces aus Polizisten jeweils anderer Polizeien ablehnen, da ein hier problematischer "Corps-Geist" sicher auch zwischen verschiedenen Polizeien besteht. Diskussion
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