Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA560

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA560
Einreichungsdatum
Antragsteller

Anhalter (Karl-Heinz Withus)

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Grundsätzliche Aussage, dass auch Vermögen Teil der Besteuerungsgrundlage sein soll, ohne konkrete Form festzulegen
Schlagworte Vermögen Besteuerung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Besteuerung von Vermögen

Antragstext

Der Parteitag soll beschließen, nachfolgende Aussage in das Wahlprogramm aufzunehmen:



Die Entschuldung des Haushalts hat für uns eine hohe Priorität.

Dies kann ohne unsoziale Einschnitte bei den Ausgaben nur durch eine Verbesserung der Einnahmen erfolgen. Während Arbeitseinkommen uneingeschränkt der Besteuerung unterliegen, werden Kapitaleinkünfte teilweise durch die Abgeltungssteuer ermäßigt besteuert. Viele Wertzuwächse von Vermögen sind der Besteuerung gänzlich entzogen. Diese Fehler in der Einkommensbesteuerung verstärken den Umverteilungsmechanismus unseres Wirtschaftssystems. Wir fordern daher, dass alle Einnahmen und damit auch Vermögensmehrungen konsequenter der Einkommensbesteuerung unterliegen müssen.

Die verfehlte Einkommensteuergesetzgebung der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass große Vermögen aus unversteuerten Einkommen vorhanden sind. Diese unversteuerte Sach- und Geldvermögen muss zur Finanzierung des Gemeinwohls und der Rückführung der Verschuldung des Landeshaushalts herangezogen werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass der Bundestag prüft in welcher verfassungsrechtlich zulässigen Form Privatvermögen zur Finanzierung des Haushalts beitragen kann und dies dann schnellstmöglich umsetzt. Wir legen uns dabei nicht vorschnell auf die Wiedererhebung der Vermögenssteuer oder eine einmalige Vermögensabgabe fest. Vor- und Nachteile beider diskutierten Verfahren müssen rechtlich geklärt werden. Jede staatliche Belastung von Bürgern muss gerecht, nachvollziehbar und mit Rechtssicherheit erfolgen. Hierzu gehört aber auch eine gerechte Verteilung der finanziellen Lasten.

Antragsbegründung

DerAntrag basiert teilweise auf dem Positionsparpier der PP NRW.

Eine Besteuerung von Vermögen oder allgemeiner Substanzbesteuerung wird von vielen grundsätzlich abgelehnt. Dies ist im Grunde verständlich, da die Besteuerung primär über die Einkommensteuer erfolgt und somit davon ausgegangen wird, dass Vermögen aus bereits versteuerten Einkommen gebildet wurde. Dies ist aber tatsächlich nicht zutreffend.


Die Vermutung mag für die meisten Bürger zutreffen, die wenig Vermögen haben (Einfamilienhaus etc.), sie ist aber definitiv falsch, wenn man wirklich Reiche betrachtet. Diese Vermögen können in immer stärkeren Maße Vermögen aus unversteuerten Geldern aufbauen und zwar im "Schneeballprinzip", die wirklich reichen sind trotz Wirtschaftskrise in den letzten Jahren massiv reicher geworden. Die Ursache liegt zum einen in verfehlten Einkommensteuergesetzen. So werden Einkünfte aus Kapitalvermögen zum großen Teil nur ermässigt besteuert. Viele Vermögenssteigerungen unterliegen gar keiner Ertragsbesteuerung. Dies trifft nicht nur für alle (noch nicht) realisierten Vermögenszuwächse zu, sondern auch für Immobilien, die erst 10 Jahre nach Erwerb veräußert werden. Während der Besitzzeit mindern zwar die Abschreibungen die Einkommensteuer, ein evtl. erheblicher Wertgewinn bei Veräußerung ist dann aber steuerfrei.

Es ist auch ein Irrglaube, dass es angemessen wäre, Wertsteigerungen grundsätzlich erst bei REalisierung zu versteuern. Tatsächlich ist bei einem ausreichend großem Vermögen eine Veräußerung nicht erforderlich, um von der Wertsteigerung (z.B. durch höhere Beleihungsgrenzen) zu profitieren.


Es ist daher systemisch unvermeidbar, dass die Ertragsteuern von einer Vermögensbesteuerung (mit hinreichend hohen Freibeträgen) ergänzt wird. Eine solche Steuer löst auch keineswegs Kapitalflucht aus, ansonsten hätten Länder wie z.B. die USA sicherlich die Vermögenssteuer schon abgeschafft. Dort ist sie im Gegenteil in einigen Bundesstaaten eine Haupteinnahmequelle (in der Form von hohen Grundsteuern)

Die Besteuerung und damit auch die gezielte Verringerung des weiteren Vermögensaufbaus in den Händen einer 1 - 5 % Gruppe der Bevölkerung ist auch dringend erforderlich, um soziale Verwerfungen zu vermeiden

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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