Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA536

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA536
Einreichungsdatum
Antragsteller

Lara Th, cherubim, AliCologne, Kpeterl

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Allgemeine Werte und Menschenbild„Allgemeine Werte und Menschenbild“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Erweiterung Artikel 3 GG um "sexuelle und geschlechtliche Identität"
Schlagworte Queeraten, sexuelle Identität, geschlechtliche Identität, Gleichstellung, Bürgerrechte, Gleichberechtigung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung Artikel 3 GG

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes wie folgt ein, da verschiedene Lebensmodelle oder sexuelle Identitäten im aktuellen Artikel 3 keine oder nur geringe Beachtung finden:


(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


(2) Alle Menschen sind ohne Ansehen des Geschlechts gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.


(3) Niemand darf wegen seiner geschlechtlichen und sexuellen Identität oder Orientierung, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Antragsbegründung

Der Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes ist in seiner bisherigen Form unzureichend formuliert. Ziel des Paragraphen ist es, Diskriminierung effektiv zu verhindern. Innerhalb des Artikels wird jedoch lediglich zwischen zwei Geschlechtern unterschieden: Männlich und weiblich. In der Realität existieren allerdings faktisch diverse weitere Ausprägungen. Teilweise ist eine eindeutige Zuordnung schlicht nicht möglich.


Um allen Menschen gerecht zu werden bedarf Art. 3 GG deshalb einer geschlechtsneutralen Umformulierung.


Im Absatz (1) wird festgelegt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich zu behandeln sind ("Justitia ist blind und kann nicht erkennen wer vor ihr steht" ).

Absatz (2) wurde an unser bestehendes Grundsatzprogramm zur Geschlechter- und Familienpolitik angepasst. So gibt es neben männlich und weiblich noch weitere Geschlechter, oder Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen lassen wollen. Diese Menschen werden nach bestehendem Art 3 GG diskriminiert.

Absatz (3) erweitert um sexuelle Identität und sexuelle Orientierung um der Vielfalt gerecht zu werden.


Die Forderung dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität oder Orientierung benachteiligt werden darf, in Art. 3 GG aufzunehmen ist, steht in Einklang mit dem von der Piratenpartei gefassten Beschluss GP009 des BPT2010.2 in Chemnitz, in dem es heißt


„Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geschlechterrolle, der sexuellen Identität oder Orientierung ist Unrecht.“.


Original:


Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichberechtigung#Situation_in_Deutschland

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI9475.pdf?&von=03146&bis=03148

http://lexetius.com/GG/3#2

http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellung_%28Behinderte_Menschen%29

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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