Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA536
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA536 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Allgemeine Werte und Menschenbild„Allgemeine Werte und Menschenbild“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Erweiterung Artikel 3 GG um "sexuelle und geschlechtliche Identität" |
Schlagworte | Queeraten, sexuelle Identität, geschlechtliche Identität, Gleichstellung, Bürgerrechte, Gleichberechtigung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelÄnderung Artikel 3 GG AntragstextEs wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes wie folgt ein, da verschiedene Lebensmodelle oder sexuelle Identitäten im aktuellen Artikel 3 keine oder nur geringe Beachtung finden:
AntragsbegründungDer Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes ist in seiner bisherigen Form unzureichend formuliert. Ziel des Paragraphen ist es, Diskriminierung effektiv zu verhindern. Innerhalb des Artikels wird jedoch lediglich zwischen zwei Geschlechtern unterschieden: Männlich und weiblich. In der Realität existieren allerdings faktisch diverse weitere Ausprägungen. Teilweise ist eine eindeutige Zuordnung schlicht nicht möglich.
Absatz (2) wurde an unser bestehendes Grundsatzprogramm zur Geschlechter- und Familienpolitik angepasst. So gibt es neben männlich und weiblich noch weitere Geschlechter, oder Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zuordnen lassen wollen. Diese Menschen werden nach bestehendem Art 3 GG diskriminiert. Absatz (3) erweitert um sexuelle Identität und sexuelle Orientierung um der Vielfalt gerecht zu werden.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Quellen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichberechtigung#Situation_in_Deutschland http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/XBCBGI9475.pdf?&von=03146&bis=03148 http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichstellung_%28Behinderte_Menschen%29 Diskussion
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