Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA529

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA529
Einreichungsdatum
Antragsteller

Benny, heide

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Drogen„Drogen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Suchtpolitisches Wahlprogramm zur Novellierung des BtMG, mit der Forderung, das Führerscheinrecht evidenzbasiert gestalten, eine bundesweite Meldestelle für "problematische" Substanzen und lizenzierte Fachabgabestellen einzurichten.
Schlagworte suchtpolitik
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Suchtpolitik

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag gegebenenfalls modular beschließen und unter Drogen- und Suchtpolitik einfügen:

Präambel:
Die PIRATEN streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Genussmitteln und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam müssen wir eine Suchtpolitik betreiben, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt, sowie Risikokonsumenten und Schwerstabhängigen hilft.

Modul 1: Novellierung des BtMG

Wir fordern eine Novellierung des BtMG, welche die erfassten, psychotropen Substanzen neu bewertet:

Der private Umgang mit Betäubungsmitteln jeglicher Art muß komplett entkriminalisiert werden. Sowohl der Anbau, als auch die Herstellung von Betäubungsmittel für den Eigenbedarf darf als lediglich maximal selbstschädigende Handlung nicht sanktioniert werden. Erst da, wo eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Gesetzgeber das Recht, die Freiheitsrechte des Einzelnen einzuschränken - und auch da nur soweit wie absolut notwendig, um die Fremdgefährdung abzustellen.

Anbau und Handel von THC-haltigem Hanf muss unter Berücksichtung des Jugendschutzes re-legalisiert werden.

Modul 2: Führerscheinrecht evidenzbasiert gestalten

Die PIRATEN fordern, das Führerscheinrecht evidenzbasiert zu gestalten:

Die automatische Sanktionierung des Konsums illegalisierter Drogen durch die Führerscheinbehörde muss beendet werden. Lediglich die aktive Teilnahme am Strassenverkehr unter Einfluss von Betäubungsmitteln darf sanktioniert werden. Der bloße positive Befund auf Drogenkonsum allein ist kein Nachweis der Fahruntüchtigkeit. Vielmehr müssen wissenschaftlich ermittelte, substanzspezifische Grenzwerte und die individuelle Situation des Konsumenten berücksichtigt werden.

Modul 3: Einrichtung einer bundesweiten Meldestelle für "problematische" Substanzen

Die PIRATEN fordern die Einrichtung einer bundesweiten Meldestelle für "problematische" Substanzen, zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten.

Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade und den Verkauf von Substanzen unter anderem Namen.

Sie muss Anonymität garantieren - sowohl gegenüber dem Meldenden, als auch gegenüber dem Lesenden.

Sie muss online und rund um die Uhr verfügbar sein.

Modul 4: Lizenzierte Fachabgabestellen

Wir werden das Konzept “Hilfe durch Drogenkonsumräume” auf andere Substanzen erweitern und verschiedene Modellversuche zur Einführung von lizensierten 'Fachabgabestellen' durchführen.

In den Fachabgabestellen erfolgt der Verkauf von Spirituosen (ab 15 Vol.%), Tabak und psychotropen Substanzen.

Der Handel soll reguliert und Händler verpflichtet werden, abgetrennte, nicht einsehbare Räume zu schaffen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben, oder oben genannte Waren nicht offen in der Auslage anzubieten.

Ein öffentliches Werbeverbot für oben genannte Substanzen muss gelten. Nur an einem geschlossenen Verkaufsort dürfen diese Waren noch beworben werden.

Antragsbegründung

Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen Suchtpolitik Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Die ersten Schritte dieses Weges können wir in der kommenden Legislaturperiode gehen und die dafür notwendigen Netzwerke bilden.

Begründung Modul 2: Probleme der aktuellen Regelung sind: Probleme:

  • keine einheitliche Behandlung von 'Delinquenten'
  • keine einheitliche Regelung
  • gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
  • §24a (FEVO, Ordnungsrecht) Sanktion Fahrverbot erreicht das Ziel nicht, nämlich die gewollte Verhaltensänderung ←→ verfassungswidrig
  • Alkohol wird in Vollblut, Drogen in Serum abgenommen/gemessen (Gesellschaft für Toxikologie (wissenschaftl. Fachvereinigung), sagt Fehlerquote im Serum am geringsten) ←>Bestimmtheitsgrundsatz leicht angekratzt
  • §36 FEVO
  • Substanznachweis reicht eigentlich nicht aus, keine Dosis-Wirkungserkenntnisse
  • Übermaßverbot

Begründung Modul 3: Wir glauben, dass eine “drogenfreie Gesellschaft” unmöglich ist. Statt die begrenzten Mittel für die vergebliche Jagd auf Konsumenten zu verschwenden, werden wir jene, die Rauschmittel nutzen, umfassend vor Gesundheitsrisiken schützen. Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Wir wollen deshalb ein “Drugchecking”-Programm etablieren, das Konsumenten mit diesen mitunter lebensrettenden Informationen versorgt

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge