Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA509

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA509
Einreichungsdatum
Antragsteller

RhoTP

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Familie und Gesellschaft
Zusammenfassung des Antrags Umgestaltung des Elterngeldes. Elterngeld soll nicht länger übertragbar oder verteilbar sein. Verteil- oder Übertragbarkeit begünstig nämlich Lebensgemeinschaften mit unterschiedlichem Einkommen, also vor allem die klassische Familien.
Schlagworte Elterngeld, Familie, Kinder
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Individuelles, nicht übertragbares Elterngeld

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag beschließen und im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes zum Themenfeld Geschlechter- und Familienpolitik einfügen:

Elterngeld

Die Piratenpartei tritt dafür ein, alternative Rollenmodelle nicht länger zu benachteiligen. Für viele Familien besteht Wahlfreiheit bisher nur auf dem Papier. Die gegenwärtige Regelung zum Elterngeld begünstigt besonders diejenigen Lebensgemeinschaften, deren bezugberechtigte Mitglieder unterschiedlich viel verdienen. Damit stützt und reproduziert das Elterngeld in seiner derzeitigen Form das klassische Familienmodell samt stereotyper Verdienstaufteilung mit erwerbstätigem Vater und Kinder betreuender Mutter. Die zwei "Partnermonate" haben daran nur wenig geändert.

Das Elterngeld soll dazu dienen, den Einzelnen weitestgehend von arbeitsmarktechnischen Zwängen zu befreien, um ihm eine wirklich freie Entscheidung über die eigene Balance zwischen Familie und Beruf zu ermöglichen. Eine Übertragbarkeit des Elterngeldanspruches wirkt diesem Zweck entgegen und reprdouziert die herrschenden Verhältnisse.

Deshalb setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass das Elterngeld allen Bezugsberechtigten individuell und nicht weiter übertragbar zusteht.

Wir setzen uns ferner dafür ein, dass das Elterngeld alternative Lebensmodelle und Patchwork-Familien nicht länger benachteiligt. Deshalb soll der Bezugsberechtigtenkreis für jedes Kind dadurch erweitert werden, dass das Zusammenleben mit dem Kind in einem Haushalt als notwendige Bedingung für den Elterngeldanspruch gestrichen wird.

Ein angemessenes Elterngeld sollte auch denjenigen zustehen, die wegen Teilzeitarbeit nur ein geringeres Einkommen oder gar kein Erwerbseinkommen vorweisen können. Es widerspricht den Grundideen der Piratenpartei, dass das Elterngeld seit 2011 ausgerechnet bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe vollständig als Einkommen angerechnet wird und zur Kürzung der Leistungen führt. Diese Regelung sollte deshalb zurückgenommen werden.

Um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern, muss eine Teilzeitarbeit auch während des Elterngeldbezugs unbürokratisch möglich sein, ein Zuverdienst bis zum Elterngeld-Höchstsatz sollte nicht finanziell bestraft werden.

Antragsbegründung

Bemerkungen:

Dieser Antrag ist ein Alternativantrag zu Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA244 Modul 3

Der vorliegende Antrag ist in seiner Forderung PA244 sehr ähnlich, geht aber über diesen hinaus. Der in PA244 geforderte Ausbau der Partnermonate ist eine Form des hier gefordrten Abbaus von Übertragbarkeit.

Der wesentliche Unterschied ist jedoch die eingenommene Haltung. Es steht nicht mehr im Fokus, auf mehr Beteiligung von Männern hinzuwirken, sondern die Begünstigung der klassischen Familie abzubauen. Damit wären wir auf einer Linie mit der Argumentation zum Ehegattensplitting (das wir bereits im Grundsatzprogramm ablehnen).


Begründung:

Die Höhe des Elterngeldes hängt vom bisherigen Einkommen ab. Wenn unterschiedlich viel verdient wird, zahlt es sich aus, daß der- oder diejenige, die weniger verdient, soviel Elterngeld wie möglich in Anspruch nimmt, während der bzw. die besserverdienende PartnerIn weiter arbeitet. Auf diese Weise das Einkommen zu optimieren, geht natürlich nur bei einem Einkommensunterschied.

Es ist bekannt, daß Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer.

Die oben angestellten Überlegungen werden durch die Statistik gestützt: Die Statsistik zeigt, daß in der überwiegend Anzahl der Fälle, daß Elterngeld asymmetrisch in Anspruch genommen wird. Von den Fällen, in denen der Mann überhaupt seinen Anspruch geltend macht, werden zu 77% nur die Partnermonate in Anspruch genommen. Männer haben in diesen Fällen im Schnitt etwa das doppelte Einkommen ihrer Partnerinnen.

"Die durchschnittliche Bezugsdauer betrug insgesamt 9,8 Monate, bei den Väter 3,3 und den Müttern 11,6 Monate. Der weitaus überwiegende Teil der Väter in Elternzeit, nämlich 77,6%, nimmt lediglich die Mindestdauer von ein bis zwei Monaten in Anspruch [6]. Die Höhe des Elterngeldanspruches lag im ersten Bezugsmonat durchschnittlich bei 748 Euro (1096 Euro bei Vätern, 648 Euro bei Müttern) [7]. Das statistische Zahlenmaterial deutet auf einen Wandel in der Einschätzung, Bewertung und Bereitschaft zur Nutzung des Elterngeldes und damit von Elternzeit durch Väter [8,9,10,11]." --Quelle BMFSFJ: vaterschaft-und-elternzeit-endbericht.pdf

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge