Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA469
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA469 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
NorbertE |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Sicherheitspolitik„Sicherheitspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Der Export von Kriegswaffen erfordert ein Höchstmaß an Verantwortung, daher soll, bis ein generelles Verbot umgesetzt werden kann, der Bundestag über entsprechende Genehmigungen entscheiden. |
Schlagworte | Kriegswaffen, Rüstung, Sicherheitspolitik, Demokratisierung, Export, Wirtschaftspolitik |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelKriegswaffenkontrollgesetz demokratisieren. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 oder als Positionspapier, Bereich Außen- /Sicherheitspolitik oder Wirtschaftspolitik, aufzunehmen: Die Piratenpartei fordert die Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes, so dass Geschäfte mit Kriegswaffen nur mit der Zustimmung des Bundestages genehmigt werden, sobald sie von erheblichem Umfang sind. Betroffene Ministerien sind nur ausführend und beratend hinzuzuziehen. AntragsbegründungNeben direkten militärischen Operationen und Interventionen ist die Bereitstellung von Kriegswaffen das signifikanteste Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik. Gerade die Übergabe von Kriegswaffen an andere Staaten und Organisationen stellt aber aufgrund der möglichen verheerenden Folgen, die sowohl Gebrauch wie Missbrauch von Kriegswaffen hervorrufen, eine große Verantwortung dar. Über derlei Geschäfte sollte daher der Deutsche Bundestag entscheiden. Die Fachkompetenz der betroffenen Ministerien sollte in diesem Bereich allenfalls beratend, nicht aber beschließend wirksam werden. Der Erlass von Richtlinien nach welchen die Ministerien derlei Geschäfte selbst genehmigen können, stellt dagegen kein geeignetes Mittel dar. (Letzteres ist der Status Quo) Ich sehe diesen Antrag nicht als ultima ratio sondern als pragmatische Übergangslösung an. Ich befürworte ein generelles Exportverbot, halte diesen Antrag allerdings aus pragmatischen Gesichtspunken für mittelfristig wirksamer, solange wir unseren Anspruch ein generelles Exportverbot anzustreben nicht hinter ihm verstecken. Die Verlagerung der Entscheidung aus dem Wirtschaftsministerium in das Parlament schafft meines Erachtens auch genau jenes Bewußtsein bei Bürgerinnen und Bürger, das letztlich zu einem Generalverbot führen wird. Diskussion
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