Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA461
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA461 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Wirtschaft und Finanzen |
Zusammenfassung des Antrags | Förderung der Arbeitsplatzentwicklung mit sozialverträglichen Aspekten auf Bundesebene zur Reduzierung der "Dumpinglohn" Arbeitgeber |
Schlagworte | Soziale Arbeitsplätze, Verbesserung Arbeitsplatzqualität in Deutschland und Europa |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelSozialverträglichkeitsgesetz zur Förderung sozialer Arbeitsplätze AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 aufzunehmen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Gründung einer Enquete - Kommission auf Bundesebene zwecks Einführung eines Sozialverträglichkeitsgesetzes innerhalb des Bundesgebietes zu veranlassen. Sozialverträglichkeitsgesetz
Das wäre für alle Unternehmen / Betriebe ein zusätzlicher Anreiz, sich intensiver dafür einzusetzen, das Ihre Arbeitnehmer ein sozialverträgliches Umfeld vorfinden können. ( Eventuell könnte man es hier auf eine Obergrenze von bis zu 2.500 Beschäftigten fixieren, da grössere Unternehmen sowieso tariflich gebundene und sozialverträgliche Arbeitsplätze schaffen - jedoch bleibt dieser Punkt zwecks Diskussion dann bei der Enquete-Kommission ). Als sozialverträgliche Unternehmen / Betriebe (hier "Der Arbeitgeber" genannt) werden alle jene Firmen gewertet, die mindestens einen der folgenden Kriterien erfüllen können und sich somit dann entsprechend einer "SCORING-Tabelle" den Steuervorteil zugesprochen bekommen (Über Art und Umfang muss dann ganzheitlich mit allen Beteiligten erarbeitet werden): "Scoring - Punkte" - Möglichkeiten sind 1.) Der Arbeitgeber zahlt mindestens den flächendeckend für diesen Beruf gültigen Mindestlohn ( Auch wenn es eine gesetzlich vorgeschriebene Mindeslohngrenze gibt, bedeutet es nicht, das sich Firmen / unternehmen daran halten und der "Scoring-Punkt" dafür kann ja minimaler sein als "Scoring - Punkte für andere Maßnahmen) 2.) Der Arbeitgeber zahlt den tariflich für die jeweilige Tätigkeit vereinbarten Tariflohn ( zu oft müssen Arbeitnehmer,trotz Tarifverträge,prozessual diese erst einfordern). 3.) Der Arbeitgeber setzt sich für die Einrichtung eines Betriebsrates ab der vorgegeben Mindestanzahl von Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern/innen seitens der Gewerkschaften in seinem Betrieb/en ein 4.) Der Arbeitgeber implementiert ab einer Anzahl von X (evtl. ab 15 - 20) Vollzeitangestellten mit Kindern eine betriebsinterne, kostenfreie Kinderbetreuung oder finanziert diese außerbetrieblich mit. 5.) Der Arbeitgeber bietet eine zusätzliche, betriebliche Altersvorsorge an oder Förderung staatlicher Zusatzrenten um die Belegschaft präventiv gegen die Altersarmut vorbeugend zu unterstützen. 6.) Der Arbeitgeber bietet einen jährlichen Mindesturlaub von 30 Urlaubstagen an ( bei 5 Tage-Woche entspricht das 6 Wochen /pro Kalenderjahr) und 36 Urlaubstagen (bei 6-tage-Woche Dienstplan). 7.) Der Arbeitgeber verpflichtet sich, Leiharbeiter oder Zeitarbeiter nur maximal 6 Monate zu entleihen und diese für Ihre Tätigkeit mindestens gleichwertig zu vergüten wie die Stammbelegschaft (wenn nicht noch per Extra-Aufschlag) auf gleichwertigen Arbeitsplätzen 8.) Der Arbeitgeber übernimmt nach einer maximalen Ausleihzeit von 6 Monaten / pro Zeitarbeiter diesen dann in zuerst einjähriges Beschäftigungsverhältnis und direkt im Anschluß dann diesen selbigen Arbeiter in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis equivalent zu gleichen Konditionen wie die Stammbelegschaft 9.) Der Arbeitgeber führt das sozialverträgliche Erstellen von Dienstplänen vor allem im Schichtdienst. Dazu gehört die frùhzeitige Erstellung von Dienstplänen, die Umsetzung von zeitnahem Freizeitausgleich statt Entgelt bei Mehrarbeit (wobei auf ausdrücklichen Mitarbeiterwunsch auch finanzieller Ausgleich erlaubt sein muss, da meistens Singles lieber den Geldwert erhalten wollen); sowie die Umwandlung von Mehrarbeitsstunden in Überstunden bei Fristüberschreitung zum Ausgleich Generell wird natürlich gefordert, das die mittlerweile gängige Praxis, Mehrarbeit (Aktueller Studie zur Folge im Schnitt mehr als 12 Std / Pro Monat)nicht toleriert werden darf / kann und jeder Arbeitsplatz nur die reale Arbeitszeit beinhaltet. 10.) Auch sollte überprüft werden, das Angestellte der öffentlichen Hand entsprechend der Tätigkeiten und der tariflichen Bestimmungen entlohnt werden und nicht wie teilweise geschieht, 2-3 Tarifstufen unter dem normalerweise üblichen Tarif entlohnt werden ( dieser Hinweis ist sinnvoll, jedoch war das Ziel, nur klein - und mittelständische Unternehmen zur Umsetzung zu entlohnen, von daher weiss ich nicht, ob wir dann auch kommunale Betriebe unterstützen sollten, jedoch weiss ich selbst, das es hier auch viele kleine und mittlere Unternehmen gibt und von daher finde ich die Anregung hierzu entsprechend umsetzbar)
Diese Beispiele einer möglichen "Scoring-Tabelle" ist letztendlich noch ausbaufähig, aber im Kerngerüst geht es hier weniger um einzelne,kleine und korrigierbare Details, sondern um das Konzept als Ganzes. AntragsbegründungBegründung weshalb wir diesen Schritt gehen sollten: Firmen in Deutschland, die weder tarifliche Mindeslöhne zahlen noch sich an Tarifabschlüsse halten (wie bei der DEHOGA und anderen Verbänden gerne üblich, sich selbst erklärend als solche Abschlüsse einhaltend zu präsentieren, aber im Arbeitsvertrag dann Arbeitnehmern nicht tariflich zu entlohnen), sorgen mehr und mehr für Arbeitnehmer, die zusätlich HARTZ IV Aufstockung beantragen müssen. Zusätzlich sind Firmen, die sich als unsozial erweisen, meist massiv aktiv dabei, die Gründung von Betriebsräten zu verhinden / boykottieren, indem engagierte Mitarbeiter gemobbt oder gleich entlassen werden. Dieses Allgemeinverhalten von jenen Firmen, die wir hier ruhig einmal als "Unsoziale Unternehmen" bezeichnen dürfen, sind verantwortlich in fast allen Fällen, das Arbeitnehmer psychisch erkranken, arbeitslos werden oder das Sozialsystem trotz Vollzeitbeschäftigung in Anspruch nehmen müssen oder müssten (Da viele sich schämen, dieses zu tun, ist die Dunkelziffer laut Statistischem Bundesamt immens). Die "Unsozialen Firmen werden im Sozialverträglichkeitsgesetz dahingehend sanktioniert, das Ihnen, um die durch Ihr Verhalten dann der Allgemeinheit auferlegten Kosten aufzufangen, eine "Sozialverträglichkeitsabgabe" auferlegt wird, die sich auch zum einen nach der Anzahl der Mitarbeiter (Teilzeit,Minijobber und Vollzeitbeschäftigten)aber auch nach der Differenz zum mindestens üblichen Mindestlohn für gleichwertige Tätigkeiten, auferlegt werden sollte. Diese "Sozialverträglichkeitsabgabe" muss jedoch auch natürlich mit allen Beteiligten Gruppen, NGO'S und Gewerkschaften sowie parteiübergreifend diskutiert und eruiert werden und nach einem "Scoring-System" erfassbar und vertretbar sein. Letztendlich ist es eine richtungsweisende Einführung auch für Europa, denn wenn Deutschland beginnt, sozialverträgliche Unternehmen zu fördern und entsprechend die übrigen zu Sanktionieren, es hoffentlich zu einem Bewußtseinswandel innerhalb der Regierungen Europas kommen wird und letztendlich durch deren eigene Umsetzung wir die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller europäischen Arbeitnehmer/Innen zukunftsweisend mit verbessern helfen werden. Wir dürfen nicht weiterhin nur zusehen, wie die Schere zwischen "Gutem Verdienst" und "geringstem Verdienst" weiter massiv anwächst, sich aber im gleichen Zeitraum auch die Anzahl geleisteter aber nicht vergüteter Überstunden auf mehr als 1,4 Milliarden / pro Jahr ( laut aktueller Studie & Presseberichten wie hier http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/arbeitnehmer-ein-viertel-der-ueberstunden-nicht-verguetet/7303008.html.) Zusätzlich wird auch anvisiert, zukünftig Webseiten zu erstellen, wo ähnlich wie beim Verbraucherschutzministerium nicht nur die positiven Unternehmen potentiellen Bewerbern klar dargestellt werden, sondern ebenso die "schwarzen Schafe" der Branche "Unternehmer /Arbeitgeber" transparent für Bewerber erkennbar gemacht sind, ob sich dieses Unternehmen einem besonderen sozialen Selbstverpflichtungsgrundsatz unterzieht und somit hervorragende Arbeitsplätze offeriert in Sinne des Sozialverträglichkeitsgesetzes, oder ob es nun ein/e Firma /Unternehmer ist, der systematisch die Arbeitsrechte von Angestellten /Arbeitern mißachtet. Wenn es in Deutschland möglich war und ist, kritisch Firmen auf Webseiten zu outen, die "Verpackungsmogler" sind oder wie in Berlin praktiziert, wiederholte Verstöße gegen Gesundheitsauflagen (Gastronomie /Imbiß/Restaurant),und es möglich war, einer besonderen Unternehmensgruppe (Touristik/Gastgewerbe/Hotellerie) einen "Sondersteuersatz von 7 %" einzuräumen, sowie allen Arbeitnehmern immernoch nach 20 Jahren den "Solidaritätszuschlag" vom Lohn abzieht, wieso also nicht eine Regelung wie im Sozialverträglichkeitsgesetz vorgeschlagen ? Wieso dann nicht auch die "sozialverträglichen Unternehmen" auf einer Webseite öffentlich für potentielle Bewerber transparent darstellen, ebenso die "schwarzen Schafe" der Unternehmen, die "sozialunverträglich" sind, transparent für Bewerber zu nennen und für Ihre "negativen Arbeitsbedingungen" zur Verantwortung zu ziehen ? Ich hoffe auf eine richtungsweisende Entscheidung und somit Eurer Unterstützung dieses Antrages Mit besten Grüssen Jörg Pfannschmidt Diskussion
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