Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA437

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA437
Einreichungsdatum
Antragsteller

Elle Nerdinger, Olaf Bettsteller

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Gesetzliche Garantie für einen anonymen Netzzugang, sowie eine konkrete Regelung für das Recht auf pseudo- und autonymen Zugang zu sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten.
Schlagworte Anonymität, Pseudonymität, Autonymität, Netzzugang, Meinungsfreiheit, Selbstbestimmung
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

Antragstext

Der Bundesparteitagteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen: Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseuo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

Antragsbegründung

Aus praktischen Gründen ist die Verwendung von selbst gewählten Namen im Netz zu bevorzugen, da amtlich erfasste Namen kein Mittel sind um Individuen im alltäglichen Umgang zu identifizieren. Viele Kombinationen von Name und Vorname sind weit verbreitet und bieten daher kein belastbares Unterscheidungsmerkmal. Erschwerender kommt hinzu, dass die Pflicht zur Angabe eines amtlich erfassten Namens das Recht des Stärkeren zementiert und kein Grarant für gepflegten Umgang und Freundlichkeit im Netz ist. Bisher gibt es ganz konkret ausformuliert nur Richterrecht zur anonymität im Netz: http://www.telemedicus.info/article/2076-OLG-Hamm-zum-Recht-auf-Anonymitaet-im-Netz.html

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge