Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA434

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA434
Einreichungsdatum
Antragsteller

Elle Nerdinger, Olaf Bettsteller

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Innen- und Rechtspolitik
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei setzt sich für ein liberales Namensrecht ein. Die derzeitige Rechtslage stellt ein Hindernis für das Recht freie Selbstbestimmung dar. Zudem soll das Recht auf Selbstdefinition gestärkt werden.
Schlagworte Namen, Selbstdefinition, Selbstbestimmung, Namensrecht
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Einführung eines liberalen Namensrechts

Antragstext

Der Bundesparteitagteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Namensrechts ein. Das deutsche Namensrecht ist veraltet und schränkt das Grundrecht auf Selbstbestimmung und freie Entfaltung stark ein. Bürger müssen selbst über ihre eigene Bezeichnung, ihren Namen, verfügen können. Die derzeitige Gesetzgebung stimmt nicht mit dem Grundrecht auf Selbstbestimmung überein.

Im Gegensatz zu Deutschland, gibt in den USA, Großbritannien oder Österreich ein entsprechend liberales Namensrecht welches die Namensmündigkeit ihrer Bürger garantiert. Daher fordert die Piratenpartei eine entsprechende Anpassung für Deutschland.

Antragsbegründung

Zu den geäußerten (Sicherheits-) Bedenken bei einer Namensänderung existieren in den Ländern mit liberalerem Namensrecht weitreichende Erfahrung. Paradoxerweise hat Deutschland diese auch, da eine Namensänderung bei Eheschließung üblich ist. Eine Namenshistorie wäre entsprechend in den Meldeämtern nachvollziehbar.

Hintergrundinfo zur rechtlichen Lage im Bezug auf die EU: Deutsches und europäisches Namensrecht vertragen sich nicht: http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/europaeisches-recht-deutsches-und-europaeisches-namensrecht-vertragen-sich-nicht-1227483.html

Hintergrundinfo zum Thema Selbstbestimmung, hier in Bezug auf Integration: http://www.welt.de/politik/deutschland/article106277161/Deutsche-Namen-fuer-Auslaender-nicht-erlaubt.html

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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