Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA401

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA401
Einreichungsdatum
Antragsteller

Julitschka für die AG Gesundheitspolitik

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags Forderung nach einer inklusionsorientierten Reform der Ausgleichsabgabe.
Schlagworte Ausgleichsabgabe, Inklusion, Arbeitsplätze, Integrationsfirmen, Trainingsarbeitsplätze, psychosoziale Begleitung, ambulantes Wohnen, Werkstätten
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

AG Gesundheitspolitik - Ausgleichsabgabe

Antragstext

Der Bundesparteitag möge diesen Antrag für den zu eröffnenden Wahlprogrammbereich Gesundheit des Wahlprogramms 2013 mit der Überschrift Ausgleichsabgabe beschließen und einfügen:

Die PIRATEN fordern eine inklusionsorientierte Reform der Ausgleichsabgabe.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe müssen wirksamer und flexibler zu Erhaltung und Aufbau von Arbeitsplätzen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen genutzt werden. Sie sind auch zu Erhalt und Ausbau von Integrationsfirmen, Trainingsarbeitsplätzen und für die psychosoziale Begleitung am Arbeitsplatz zu verwenden. Schwerpunkt der Verwendung soll auf die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse am Arbeitsplatz gelegt werden. Selbstausbeutung der zu Fördernden ist zu verhindern. Die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung soll stärker genutzt werden, Arbeitsverhältnisse unter 18 Wochenstunden sind einzubeziehen (§ 73 Abs. 3 SGB IX).

Aus der Ausgleichabgabe müssen Mittel auch zur Fortbildung und Beratung der Arbeitgeber und der Verantwortlichen im Personalwesen genutzt werden. Die Finanzierung der Arbeitsplatzgestaltung muss weiter forciert werden. Die PIRATEN fordern deshalb eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsabgabe.

In einem ersten Schritt ist die Senkung der Beschäftigungsquote von 6% auf 5% rückgängig zu machen. Die als Gegenleistung für die Absenkung versprochenen Leistungen wurden in der Wirtschaft nicht erbracht. Grundsätzlich muss die Abgabe so ausgestaltet sein, dass die Finanzierung der benötigten Leistungen sicherstellt wird. Wenn es bei einer nur unbefriedigenden Beschäftigungsquote bleiben sollte sind weitere Erhöhungen der Abgabe vorzusehen. Zusätzlich sollen die Anrechnungsmöglichkeiten (z.B. für Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen) schrittweise abgesenkt werden.

Soweit Mittel der Abgabe für stationäres Wohnen und Werkstätten verwendet wurden ist das abzustellen. Künftig sind zielgerichtet ambulantes Wohnen und Arbeiten zu fördern.

Die bisher von der Agentur für Arbeit unzureichend oder überhaupt nicht wahrgenommenen Sanktionsmöglichkeiten sind darauf zu überprüfen, ob sie von einer anderen Stelle wirksam wahrgenommen werden können.

Auf die Zahl der Arbeitnehmer, die für die Berechnung der Beschäftigungsquote Anrechnung findet, sollen auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer angerechnet werden. Bei Teilzeitbeschäftigungen ist in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Antragsbegründung

Statement zum Antrag

Dieser Antrag wurde von der AG Gesundheitspolitik erarbeitet und wird von ihr vertreten.

Begründung

Private und staatliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Unternehmen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, leisten hierfür eine Ausgleichsabgabe. Der Betrag ist jedoch zu niedrig und deckt nicht die notwendigen Ausgaben, um alle Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in der Arbeitswelt zu inkludieren.

Die Verwendung des Begriffes "Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen" ziehen wir hier vor, um Menschen mit psychischen oder chronisch-psychischen Störungen einzubeziehen.

Die Anrechnung von Leiharbeitnehmern auf die Beschäftigtenzahl ist erforderlich um Umgehungsstrategien zu erschweren. Dazu dient ebenfalls die Umrechnung in Vollzeitäquivalente.

Die Förderung der Werkstätten sowie die Anrechnungsmöglichkeiten finden auf Werkstattseite kein ausreichendes Gegenüber in einer adäquaten Bezahlung der dort beschäftigten Arbeitnehmer mit Behinderungen. Bei Abschluss entsprechender Zielvereinbarungen kann die Reduktion der Anrechnung ausgesetzt werden.

"Die Arbeitgeber müssen endlich ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer nachkommen. Die Systematik und Höhe der Abgabe sind nicht geeignet, eine ausreichende Motivation zu erzeugen. Die freiwilligen Verpflichtungen und Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft haben keine befriedigende Situation geschaffen. Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe muss in ihrer Systematik und Höhe überprüft und ggf. angepasst werden, so dass das Ziel der Beschäftigung behinderter Menschen wieder in vollem Umfang gefördert wird." (aus einem undatierten Papier der SPD-Bundestagsfraktion)

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge