Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA397
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA397 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
|
Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Gesundheit |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Praxisgebühr bei ambulanter Behandlung in der jetzigen Form ein. |
Schlagworte | Praxisgebür, ambulante Behandlung, Abschaffung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelAG Gesundheitspolitik - Praxisgebühr AntragstextDer Bundesparteitag möge diesen Antrag für den zu eröffnenden Wahlprogrammbereich Gesundheit des Wahlprogramms 2013 mit der Überschrift Praxisgebühr beschließen und einfügen: Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Praxisgebühr bei ambulanter Behandlung in der jetzigen Form ein. AntragsbegründungStatement zum AntragDieser Antrag wurde von der AG Gesundheitspolitik über bestehende LQFB-Initiativen und Landesprogramme recherchiert, dann überarbeitet und wird von ihr vertreten. BegründungEine Steuerungswirkung der Zuzahlungen mit dem Ziel, medizinisch nicht zwingend erforderliche Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte zu vermindern, ist über das Jahr der Einführung hinaus nicht belegt. Vielmehr gibt es Untersuchungen, die einen nachteiligen Effekt sehen[1], unter anderem weil die aus Patientensicht finanzielle Hürde insbsondere bei Patienten mit niedrigen Einkommen oder Sozialleistungen zu verspäteten Arztbesuchen führt. Nachweisbare und anhaltende Effekte gibt es zwar hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fachärzten mit Überweisung durch den Hausarzt, aber weder ist dadurch die Zahl der Inanspruchnahme als solche anhaltend zurückgegangen noch ist dadurch ein entlastender Kosteneffekt nachgewiesen. In der jetzigen Form belastet die Zuzahlung Arztpraxen und Krankenhäuser mit einem - im Vergleich zum Betrag - erheblichen Verwaltungsaufwand, durch den Ressourcen in diesen Bereichen der Patientenversorgung entzogen werden. QuellenDiskussion
Konkurrenzanträge |