Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA379
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA379 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Piraten stehen für aktive Forschungspolitik, aber auch an gesellschaftlicher Teilhabe aus resultierenden Ergebnissen. |
Schlagworte | Forschung, Förderung, Open Access, Teilhabe |
Datum der letzten Änderung | 19.02.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelGrundsatzaussage der Piratenpartei zur Forschungsförderung - Antrag für das Wahlprogramm 2013 AntragstextGemeinsamer Antrag des AK Forschungspolitik NRW, der Forscherpiraten aus Berlin und der AG Forschungs- und Wissenschaftspolitik Die Zukunft unseres Gemeinwohls und kommender Generationen gründet auf dem vorhandenen Wissen, der Nachhaltigkeit unseres Bildungssystems, der Wirksamkeit unserer hochschulgebundenen und hochschulfreien Forschungseinrichtungen sowie der Innovationsfähigkeit der Bereiche Forschung und Entwicklung in der Wirtschaft. Der Erfolg unseres Gemeinwesens liegt jedoch in der Umsetzung der Erkenntnisse in Methoden, Verfahren und Produkten der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Die Wettbewerbsfähigkeit durch staatliche Investitionen in diesen Bereichen zu erhalten und auszubauen, ist politisches Ziel der Piratenpartei Deutschlands. Die staatliche Förderung aller Forschungseinrichtungen und forschenden Wirtschaftsunternehmen dient nach unserer Auffassung zu allererst der Umsetzung demokratisch legitimierter politischer Ziele in allen Bereichen der Bildung, Kultur, Wissenschaft, Grundlagenforschung und Wirtschaft. Wissenschaftsräte, Expertenkommissionen und sonstige Berater der Bundes- und Landesregierungen und Ministerien, die über Forschungsinhalte und Förderprogramme beraten, sind daher öffentlich und in einem transparenten Verfahren durch die verantwortlichen Parlamentssauschüsse persönlich zu benennen. Der wirtschaftliche Erfolg eines staatlich geförderten Forschungs- oder Entwicklungsergebnisses ist nach unserer Auffassung angemessen mit dem Steuerzahler zu teilen. Solange das Patentrecht nicht an die Anforderungen der Informationsgesellschaft angepasst ist, betrachten wir ein gewerbliches Schutzrecht als wirtschaftlichen Erfolg, an dem der Staat ein Miteigentumsrecht durch seine Fördermaßnahme erworben hat. Die Piraten fordern eine Teilhaberschaft der Gemeinschaft an einem staatlich geförderten Forschungsergebnis und dessen Veröffentlichung auf einer kostenlosen und frei zugänglichen Plattform (Open Access im Sinne der "Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen" der DFG), zusammen mit allen verwendeten Daten (Open Data, sofern der Veröffentlichung nicht gewichtige und publik gemachte Gründe entgegenstehen), sowie den dabei verwendeten Protokollen und sonstigen Beobachtungen. AntragsbegründungIn den Wahlprogrammen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Bundestagswahl 2009 finden wir eine in sich geschlossene Aussage zur Forschungspolitik auf Bundesebene nicht. Die Notwendigkeit der Forschung wird unter Bildung, Hochschulpolitik, Wirtschaftspolitik sowie u.a. Energiepolitik behandelt. Aus den Aussagen an den verschiedensten Stellen kann dann der Leser entnehmen, dass sich die Parteien zur Förderung der universitären, außeruniversitären und privatwirtschaftlichen Forschung bekennen. Weiterhin vermissen die Antragsteller in den Aussagen der anderen Parteien ein klares Bekenntnis zur staatliche Förderung von Forschung und Entwicklung im universitären, außeruniversitärem und privatwirtschaftlichem Bereich, die an demokratisch legitimierte Zielsetzungen geknüpft ist. Man nennt das das Primat der Politik. Drittens ist den wenigsten Bundesbürgern bekannt, wer aus welchem Grund in welchem Wissenschaftsrat, Expertengremium, Beraterstab eines Ministeriums oder einer nachgeordneten Behörde berufen wurde. Es ist nicht auszuschließen, dass bei diesen Berufungen persönliche Beziehungen und Verflechtungen zu einer Mitgliedschaft in Gremien führen. Letztlich ist nicht geregelt, wem die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse eines staatlich geförderten Projektes gehören. Die Antragsteller sind der Auffassung, dass staatlich geförderte Forschungs- und Entwicklungsergebnisse anteilsmäßig auch dem Staat gehören. Ein Wahlprogramm der Piratenpartei muss daher aus Sicht der Antragsteller zum Thema Forschungsförderung eine klare Aussage an einer Stelle im Wahlprogramm machen. Die klare Aussage der Piratenpartei zum Thema Forschungspolitik beinhaltet vier Aspekte: Wir wissen, dass der langjährige Erfolg und die Zukunft unseres Gemeinwohls darin bestehen, dass wir in der Lage sind, Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung in Methoden und Verfahren und Produkte umzusetzen. Diese Fähigkeit durch systematische Forschungsförderung zu erhalten und auszubauen ist unser Ziel. Forschungsförderung bedeutet nach unserer Auffassung jedoch nicht, dass die Geförderten im Wesentlichen bestimmen, was gefördert werden soll. Die Freiheit der Forschung ist eines unserer höchsten Güter, was aber staatlich gefördert werden soll, unterliegt der politischen Willensbildung demokratischer legitimierter Ziele. Um dieses Ziel durchzusetzen ist es erforderlich, dass die Berufung von Wissenschaftsräten, Expertenkommissionen und sonstiger Beraterstellen nicht durch die verantwortlichen Minister, sondern durch die entsprechenden, mit einem Vetorecht ausgestatten Parlamentssauschüsse erfolgt. Fördermittel des Staates in Forschung und Entwicklung sind nach unserer Auffassung Investitionen des Staates, d.h. Investitionen des Steuerzahlers in die Zukunft des Gemeinwesens. Es ist nur gerecht, dass Ergebnisse aus diesen Investitionen auch anteilsmäßig wieder dem Steuerzahler zu Gute kommen, sei es in Form von Miteigentum an gewerblichen Schutzrechten, sei es in Form von Erträgen aus der Vermarktung. Diskussion
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