Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA364
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA364 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Das Wahlrecht zur Wahl des Deutschen Bundestages bedarf einer Verbesserung. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDemokratie: Reform des Bundestagswahlrechts AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm unter dem Punkt "Reform des Bundestagswahlrechts", folgenden Text einzufügen. Die Abschnitte sind modular abzustimmen: Das heutige Wahlsystem für den Bundestag ist eine mehrfach an vielen Stellen gekittete Lösung, die über die Jahre hinweg gewachsen ist. Doch die Grundprobleme können dadurch nicht beseitigt werden. Die Überhangmandate sorgen immer wieder für eine Verzerrung des Wählerwillens. Daher schlagen die Piraten eine grundlegende Reform vor. Modul 1Ein Wahlsystem aus Mehrmandatswahlkreisen soll das bisherige Wahlrecht ablösen. Dies soll die lokale Verwurzelung der Abgeordneten sowie ihre Unabhängigkeit stärken. Eine Wahlkreisgröße von ca. einer Millonen Einwohner sehen wir als eine gute Größe an. Daher empfehlen sich 80 Wahlkreise, in denen jeweils acht Abgeordnete gewählt werden. Der Bundestag würde von seiner jetzigen Mindestgröße von 598 auf 640 Abgeordneten anwachsen. Da aber keine Überhangmandate mehr entstehen können, halten wir diese Erhöhung der Abgeordnetenzahl für vertretbar. Die Wahl soll über offene Liste erfolgen, wobei sowohl das Wählen von Kandidaten unterschiedlicher Listen sowie die Vergabe von mehreren Stimmen für einen Kandidaten möglich sein soll. Pro Kandidat sollen maximal drei Stimmen kumuliert werden dürfen. Wird eine Stimme für eine Liste einer Partei abgegeben, werden die Stimmen von oben nach unten auf der Liste verteilt. Sind noch Stimmen über, wird wieder oben begonnen. Dies wird solange wiederholt, bis keine Stimmen mehr übrig sind oder auf alle Kandidaten der Liste die maximale Anzahl Stimmen kumuliert wurde. Modul 2Ein Wahlsystem aus Mehrmandatswahlkreisen und einer Bundesliste soll das bisherige Wahlrecht ablösen. Dies soll die lokale Verwurzelung der Abgeordneten sowie ihre Unabhängigkeit stärken. Eine Wahlkreisgröße von ca. einer Millonen Einwohner sehen wir als eine gute Größe an. Daher empfehlen sich 80 Wahlkreise, in denen jeweils fünf Abgeordnete gewählt werden. 200 weitere Abgeordnete sollen über Bundeslisten der Parteien gewählt werden. Eine Verechnung mit den Wahlkreisstimmen soll nicht stattfinden. Der Bundestag würde von seiner jetzigen Mindestgröße von 598 auf 600 Abgeordneten anwachsen. Da aber keine Überhangmandate mehr entstehen können, halten wir diese Erhöhung der Abgeordnetenzahl für vertretbar. Die Wahl soll über offene Liste erfolgen, wobei sowohl das Wählen von Kandidaten unterschiedlicher Listen sowie die Vergabe von mehreren Stimmen für einen Kandidaten möglich sein soll. Pro Kandidat sollen maximal drei Stimmen kumuliert werden dürfen. Wird eine Stimme für eine Liste einer Partei abgegeben, werden die Stimmen von oben nach unten auf der Liste verteilt. Sind noch Stimmen über, wird wieder oben begonnen. Dies wird solange wiederholt, bis keine Stimmen mehr übrig sind oder auf alle Kandidaten der Liste die maximale Anzahl Stimmen kumuliert wurde. Modul 2.1Modul 2 mit folgenden Zahlen: 5 Abgeordnete pro Wahlkreis, 80 Wahlkreise, 200 via Listen, 600 gesamt Modul 2.2Modul 2 mit folgenden Zahlen: 4 Abgeordnete pro Wahlkreis, 80 Wahlkreise, 300 via Listen, 620 gesamt Modul 2.3Modul 2 mit folgenden Zahlen: 6 Abgeordnete pro Wahlkreis, 60 Wahlkreise, 250 via Listen, 610 gesamt Modul 3Ein Wahlsystem aus Bundesliste soll das bisherige Wahlrecht ablösen. Damit trägt das Wahlsystem der Verantwortung und der bundesweiten Vielfalt Rechnung, die nicht allein regional festmachbar ist. Der Bundestag soll in Zukunft auf 600 Abgeordneten bestehen. Da aber keine Überhangmandate mehr entstehen können, halten wir diese minimale Erhöhung der Abgeordnetenzahl für vertretbar. Die Wahl soll über offene Liste erfolgen, wobei sowohl das Wählen von Kandidaten unterschiedlicher Listen sowie die Vergabe von mehreren Stimmen für einen Kandidaten möglich sein soll. Pro Kandidat sollen maximal drei Stimmen kumuliert werden dürfen. Wird eine Stimme für eine Liste einer Partei abgegeben, werden die Stimmen von oben nach unten auf der Liste verteilt. Sind noch Stimmen über, wird wieder oben begonnen. Dies wird solange wiederholt, bis keine Stimmen mehr übrig sind oder auf alle Kandidaten der Liste die maximale Anzahl Stimmen kumuliert wurde. Antragsbegründung- Diskussion
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