Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA362

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA362
Einreichungsdatum
Antragsteller

Norbert Hense und Florian 'branleb' Zumkeller-Quast

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Demokratie
Zusammenfassung des Antrags Die dreistufige Volksgesetzgebung sollen im Grundgesetz verankert werden.
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Demokratie: Einführung von bundesweiten Volksentscheiden

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm unter dem Punkt "Einführung von bundesweiten Volksentscheiden", folgenden Text einzufügen. Die Abschnitte sind modular abzustimmen:

Modul 1

In einer modernen Demokratie ist Partizipation ein wichtiger Grundpfeiler. Dabei ist es neben vielen Beteiligungsmaßnahmen auch wichtig, Entscheidungen auf breiter Basis zu treffen. Wahlen reichen dafür nicht aus - die Möglichkeit der direkten Abstimmung ist ebenso wichtig. Die Piratenpartei strebt daher die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an.

Eine Volksinitiative kommt dann zustande, wenn sie von mindestens 100.000 Wahlberechtigten unterzeichnet wird. Dann muss der Bundestag sich mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Der Initiator erhält dabei in der Debatte ein Rederecht.

Falls der Bundestag den Gesetztesvorschlag ablehnt, kann ein Volksbegehren initiiert werden. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es innerhalb von sechs Monaten von mindestens einer Million Wahlberechtigten unterstützt wird. Dann kommt es zum Volksentscheid über den Gesetztesvorschlag. Hier kann der Bundestag den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich einen Alternativvorschlag unterbreiten.

Im Vorfeld der Volksabstimmung soll jedem Haushalt eine Informationsbroschüre zugestellt werden, in der Befürworter und Gegner jeweils ausgeglichen zu Wort kommen.

Beim Volksentscheid entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Quoren soll es hierbei nicht geben.

Modul 1.1 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 40 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 1.2 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 50 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 1.3 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 60 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 1.4 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 70 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 1.5 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Wenn ein Gesetz die Übergabe von Hoheitsrechten an eine supranationale Organisation beinhaltet, ist ein Volksentscheid obligatorisch.

Modul 1.6 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Gegen in vom Parlament beschlossenes, aber noch nicht ausgefertigtes Gesetz kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Dieses hat 3 Monate Zeit um Unterstützerunterschriften von 250.000 Wahlberechtigten zu sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid. Solange das Volksbegehren läuft, darf das Gesetz nicht in Kraft treten.

Modul 1.7 (ergänzender Absatz zu Modul 1)

Gegen in vom Parlament beschlossenes, aber noch nicht ausgefertigtes Gesetz kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Dieses hat 3 Monate Zeit um Unterstützerunterschriften von 500.000 Wahlberechtigten zu sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid. Solange das Volksbegehren läuft, darf das Gesetz nicht in Kraft treten.

Modul 2

In einer modernen Demokratie ist Partizipation ein wichtiger Grundpfeiler. Dabei ist es neben vielen Beteiligungsmaßnahmen auch wichtig, Entscheidungen auf breiter Basis zu treffen. Wahlen reichen dafür nicht aus - die Möglichkeit der direkten Abstimmung ist ebenso wichtig. Die Piratenpartei strebt daher die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an.

Eine Volksinitiative kommt dann zu stand, wenn sie von mindestens einem Promille der Wahlberechtigten unterzeichnet wird. Dann muss der Bundestag sich mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Der Initiator erhält dabei in der Debatte ein Rederecht.

Falls der Bundestag den Gesetztesvorschlag ablehnt, kann ein Volksbegehren initiiert werden. Das Begehren ist erfolgreich, wenn es innerhalb von sechs Monaten von mindestens einem halben Prozent der Wahlberechtigten unterstützt wird. Dann kommt es zum Volksentscheid über den Gesetztesvorschlag. Hier kann der Bundestag den Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich einen Alternativvorschlag unterbreiten.

Im Vorfeld der Volksabstimmung soll jedem Haushalt eine Informationsbroschüre zugestellt werden, in der Befürworter und Gegner jeweils ausgeglichen zu Wort kommen.

Beim Volksentscheid entscheided die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Quoren soll es nicht geben.

Stichtag für die Festsetzung der Unterschriftenquoren ist der 1.1. des Jahres, in dem die Volksinitiative eingereicht wird.

Modul 2.1 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 40 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 2.2 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 50 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 2.3 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 60 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 2.4 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Für verfassungsändernde Gesetze soll ein Teilnahmequorum von 70 Prozent der Wahlberechtigten gelten, da diese weitaus tiefgreifender sind. Ein Zustimmungsquorum soll es aber nicht geben.

Modul 2.5 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Wenn ein Gesetz die Übergabe von Hoheitsrechten an eine supranationale Organisation beinhaltet, ist ein Volksentscheid obligatorisch.

Modul 2.6 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Gegen ein vom Parlament beschlossenes, aber noch nicht ausgefertigtes Gesetz kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Dieses hat 3 Monate Zeit um Unterstützerunterschriften von einem Viertelprozent der Wahlberechtigten zu sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid. Solange das Volksbegehren läuft, darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Der Stichtag für die Festsetzung des Unterschriftenquorums ist der 1.1. des Jahres, in dem das Parlament das Gesetz beschlossen hat.

Modul 2.7 (ergänzender Absatz zu Modul 2)

Gegen ein vom Parlament beschlossenes, aber noch nicht ausgefertigtes Gesetz kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Dieses hat 3 Monate Zeit um Unterstützerunterschriften von einem Drittelprozent der Wahlberechtigten zu sammeln. Ist das Volksbegehren erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid. Solange das Volksbegehren läuft, darf das Gesetz nicht in Kraft treten. Der Stichtag für die Festsetzung des Unterschriftenquorums ist der 1.1. des Jahres, in dem das Parlament das Gesetz beschlossen hat.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge