Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA278
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA278 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
AK Bildungspolitik NRW, Manfred Schramm |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Bessere, sozial gerechtere und familienfreundlichere Kindertagesstätten |
Schlagworte | Bildung, Kindergarten, Kindertagesstätte, Kita, Betreuungsschlüssel, Integration, Inklusion, frühkindlich, Elementarbildung, Kind, Kinder, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Betreuung, Schullaufbahn |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFrühkindliche Bildung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen folgenden Text in das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 im Bereich Bildung aufzunehmen: Die Aufgabe frühkindlicher Bildung ist es, alle Kinder - trotz bestehender Unterschiede - in den persönlichen Kompetenzen so zu fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich deshalb für die folgenden Forderungen ein: Beitragsfreie und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten für Kinder ab dem ersten Geburtstag. Das Recht darauf ist gesetzlich festzuschreiben. Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Bei der öffentlichen Finanzierung von Einrichtungen sind alle Träger gleichzustellen. Kommunen, die aus eigener Kraft die notwendige Zahl von Plätzen in Kindertagesstätten nicht bereitstellen können, werden von Bund und Land finanziell unterstützt. Bundes- und Landesmittel sind entsprechend aufzustocken. Die Eltern müssen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes über die Vorteile eines Kita-Besuchs von geeigneter Stelle informiert werden. Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in Einrichtungen, die ganz oder teilweise öffentlich finanziert werden, nicht zulässig. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jahren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszugleichen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und Anzahl der betreuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Förderbedarfe, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden. Schließungszeiten von bis zu vierzig Tagen pro Kindergartenjahr sind von Eltern nicht zu überbrücken und dürfen nicht länger zulässig sein. Die Betreuungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden. Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung dieser Schließungszeiten und Milderung der Folgen soll gesetzlich verankert werden. Die Ausbildung des pädagogischen Personals soll zukünftig vermehrt in einem pädagogischen Hochschulstudium absolviert werden. Die Bezahlung des pädagogischen Personals muss verantwortungsgerecht erfolgen. Die Verbesserung der Ausstattung der Kindertagesstätten und die gesellschaftliche Aufwertung des Erzieherberufes wird angestrebt. AntragsbegründungDie Versorgungslage in der frühkindlichen Bildung ist in Deutschland quantitativ unterschiedlich gut, qualitativ ist sie bundesweit verbesserungswürdig. Die oben aufgeführten Antragspunkte sind die wesentlichen Forderungen der Mehrheit der Eltern von Kleinkindern sowie von Soziologen und Bildungsexperten. Eine grundsätzliche Position unserer Piratenpartei ist die Forderung von freiem Zugang zu Bildung. Eine weitere grundsätzliche Position ist die kategorische Ablehnung von Gebühren für Bildung. Dieser Antrag gehört trotz der jeweiligen Landeshoheiten über die relevante Gesetzgebung in das Bundestagswahlprogramm, da er ausschliesslich bundesweit gültige und anwendungsfähige Positionen beinhaltet. Die im Antrag aufgeführten Forderungen haben unter Berücksichtigung der drohenden U3-Versorgungslücke und dem Rechtsanspruch der Eltern auf einen U3-Betreuungsplatz besondere Bedeutung. Die politische Diskussion wird im Jahr 2013 stark von diesem Thema dominiert sein. Erläuterungen zum Kontext benutzter Begriffe: Inklusion: Deutschland hat in 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Ziel dieser Konvention ist, Menschen mit Behinderung die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Prozessen zu garantieren. Die Umsetzung dieser Konvention wird dazu führen, dass Kita-Gruppen mit behinderten und nicht-behinderten Kindern der Normalfall werden. Dies muss sich in einem verbesserten Betreuungsschlüssel wiederfinden. Integration: Schon heute werden in integrativen Kitas Kinder mit besonderem Förderbedarf in gemeinsamen Gruppen mit Kindern ohne Förderbedarf betreut. (Logopädie, Motopädie) Der Antrag formuliert höhere Ansprüche an diese Kitas (Elternbeteiligung). Dies muss sich in einem verbesserten Betreuungsschlüssel wiederfinden. Betreuungsschlüssel: Verhältnis Anzahl Kinder zu Anzahl Betreuer. Diskussion
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