Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA276

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA276
Einreichungsdatum
Antragsteller
Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die Kapitaleinkünfte sollen, als regulärer Teil des Einkommens, dem gleichen Einkommenssteuersatz unterliegen wie die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit.
Schlagworte Einkünfte, Kapitalvermögen, Kapitaleinkünfte, nichtselbständiger Arbeit, Einkommenssteuer, Freibetrag, Einkommenssteuersatz, Kapitalertragssteuer, Quellensteuer
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Die steuerliche Gleichstellung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschliessen folgenden Text an entsprechender Stelle im Wahlprogramm einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland fordert:

Die steuerliche Gleichstellung von Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Kapitaleinkünfte sollen, als regulärer Teil des Einkommens, dem gleichen Einkommenssteuersatz unterliegen wie die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit.

Hierbei soll es einen Freibetrag geben, der über dem aktuellen (801€) liegt, damit es auch Menschen mit kleineren Einkommen ermöglicht wird, Rücklagen zu bilden, um überhaupt erst Kapitaleinkommen zu erzielen.

Antragsbegründung

Begründung

Damit ist die steuerliche Gleichstellung beider Einkommensarten gewährleistet.

Umsetzung (ist nicht Teil des Antragstextes)

§ 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, soll daher inhaltlich wie folgt überarbeitet werden:

Die heutige Kapitalertragssteuer/Quellensteuer von 25% wird in eine reine Quellensteuer umgewandelt, welche in der Höhe pauschal dem Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von derzeit 45% entspricht.

Liegt der persönliche Einkommenssteuersatz unter den 45%, bekommt der Steuerzahler die zu viel gezahlten Steuern mit der Einkommenssteuererklärung wie bisher zurück."Verrechnungssteuer", ähnlich wie die Schweizer Kapitalertragssteuer.

Hinweis

Die Lebensversicherungen und Riesterverträge der Bürger sind hiervon nicht betroffen, da diese als Rentenbezüge, wie bisher auch, separat zu versteuern sind.

Um klein- und mittelständische Unternehmen zukünftig zu stärken, ist auch eine evtl. Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Quellen

http://dejure.org/gesetze/EStG/20.html http://dejure.org/gesetze/EStG/32d.html http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer#Kapitalertragssteuer_in_der_Schweiz http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalertragsteuer http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2003/48/EG_im_Bereich_der_Besteuerung_von_Zinsertr%C3%A4gen http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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